Wien - Die AK überprüft regelmäßig die Gehaltsangaben bei Stelleninseraten. 87 Prozent der Betriebe halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen zur Gehaltstransparenz, heißt es in einer Aussendung der Arbeiterkammer. Trotzdem sieht Ingrid Moritz, Leiterin der AK Abteilung Frauen und Familie, Verbesserungsbedarf: "Vielfach sind die Inserate nicht aufschlussreich, weil das Stundenausmaß bei Teilzeit oder bei All-in-Verträgen fehlt und somit keine echte Gehaltstransparenz gegeben ist." Laut AK-Analyse ist der Anteil der Inserate mit Information zu Ist-Gehalt oder Bandbreite der möglichen Gehälter in Tageszeitungen und Online-Börsen von 48 auf 40 Prozent zurückgegangen.

Nur Mindestgehalt vorgeschrieben

Analysiert wurden die Samstag-Ausgaben von Kronen-Zeitung, Kurier, Die Presse und DER STANDARD im Februar und März 2014 sowie 557 Inserate von 4 Internet-Jobbörsen. Die Regelung zur Einkommenstransparenz soll neben der Information über die zu erwartende Entlohnung auch zur Verringerung der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen beitragen. Das Gesetz schreibt lediglich die Angabe des kollektivvertraglichen Mindestgehalts vor. Für eine "echte Einkommenstransparenz" wäre aber das Ist-Gehalt bzw. eine Bandbreite der möglichen Bezahlung im Stelleninserat wichtig, so Moritz.

Auch für freie DienstnehmerInnen

Neben der Angabe der Ist-Gehälter fordert die AK, dass bei Teilzeitstellen das Arbeitsausmaß angegeben werden muss, ansonsten wäre die Angabe des Einkommens nicht aussagekräftig. Auch sollten die Gehaltsangaben für freie DienstnehmerInnen gelten. Die Arbeiterkammern und Gewerkschaften wollen zudem das Recht bekommen, unvollständige Angaben anzeigen zu können. (red, dieStandard,at, 18.4.2014)