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Im Dezember übernahm Manuela Schwesig (SPD) das Frauenministerium.

Foto: EPA/MAURIZIO GAMBARINI

Auf der Website des deutschen Frauenministeriums klingt das gar nicht schlecht. Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern sei "eine der zentralen Herausforderungen, um unser Land zukunftsfähig, erfolgreich und gerecht zu gestalten", heißt es dort. Dazu lächelt Frauenministerin Manuela Schwesig (SPD) freundlich vom Bildschirm.

Jetzt jedoch ist ihr das Lachen ein wenig vergangen. Denn das Berliner Verwaltungsgericht rügt in einem Urteil, dass ausgerechnet das Frauenministerium bei der Besetzung von Spitzenjobs im Hause Frauen benachteilige.

Zu verdanken hat die Ministerin dies Kristin Rose-Möhring. Diese ist seit dem Jahr 2001 Gleichstellungsbeauftragte im Frauenressort. 2011 und 2012 hat sich die 59-Jährige besonders viel ärgern müssen, obwohl man doch meinen sollte, das Frauenministerium gehe mit einer gewissen Vorbildfunktion an die Neubesetzung von Posten heran.

Die damalige Chefin, Schwesigs Vorgängerin Kristina Schröder (CDU), tat dies nicht. Sie berief einen neuen Pressesprecher, einen neuen Staatssekretär und einen neuen Beauftragten zur Bekämpfung von Missbrauch. Alle drei Posten wurden an Männer vergeben, die Gleichstellungsbeauftragte darüber gar nicht informiert, geschweige denn angehört.

"Optimierungsbedarf"

Derart gravierende Fälle kamen unter Schwesig, die im Dezember 2013 das Frauenministerium von Schröder übernahm, nicht mehr vor. Dennoch stellte Rose-Möhring fest: "Da gibt es immer noch Optimierungsbedarf."

Recht fruchtbar waren die Gespräche zwischen ihr und der neuen Ministerin jedoch offensichtlich auch nicht. Rose-Möhring zog schließlich vor das Berliner Verwaltungsgericht, um klarstellen zu lassen, ob und wann die Gleichstellungsbeauftragte einzubeziehen sei.

Dort bekam sie in allen drei Fällen recht. "Die geübte Praxis zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten war rechtswidrig", stellte das Gericht fest. Rose-Möhring hätte bei der Postenvergabe einbezogen werden müssen, denn: "Das Gesetz gibt der Gleichstellungsbeauftragten sehr umfassende Beteiligungsrechte."

An ihrer Vorgängerin Schröder abputzen kann sich Schwesig aber nicht. Denn das Gericht konstatierte auch, dass "ungeachtet des Wechsels der Bundesministerin" eine "Wiederholungsgefahr" bestehe, "weil in zentralen Fragen der Besetzungspraxis weiterhin Uneinigkeit zwischen den Beteiligten besteht".

Die drei Posten müssen übrigens nicht neu ausgeschrieben werden, es bleibt bei der Rüge. Künftig aber wollen die Ministerin und die Gleichstellungsbeauftragte besser zusammenarbeiten. In diesem Sinne begrüßt das Ministerium auch die Klarstellung und geht nicht in Berufung. (Birgit Baumann aus Berlin, DER STANDARD, 10.5.2014)