Das Bordellzimmer, ein Arbeitsplatz (und nicht selten Wohnplatz) von einigen tausenden Frauen in Österreich. Allein in Wien sind rund 3000 Prostituierte behördlich gemeldet.

Foto: Corn

Francisca Funk und Melanie (unteres Bild) verteidigen ihre Rechte als Sexarbeiterinnen.

Foto: Cremer
Foto: Cremer

Wien - Sie habe nicht schlecht gestaunt, als sie den Straßenstrich beim Auhof das erste Mal gesehen hat, erzählt Francisca Funk mit rauchiger Stimme. Seit 32 Jahren sei sie jetzt im Geschäft, aber einen derartigen Arbeitsplatz, "ohne Beleuchtung, ohne Toiletten", das habe selbst sie noch nicht erlebt. Gemeinsam mit Melanie, einer zweiten Prostituierten aus Deutschland, war Francisca Funk Mitte Mai in Wien zu Gast, um über die Rechte von Sexarbeiterinnen zu diskutieren.

Als Vertreterinnen des einzigen Berufsverbandes "für erotische und sexuelle Dienstleistungen" in Deutschland stellen sie das Gegengewicht zur Bewegung rund um Alice Schwarzer und ihrer Forderung nach einem Prostitutionsverbot dar. "Freierbestrafung ist Hurenbestrafung, so einfach ist das", fasst Melanie ihre Meinung zu der Diskussion zusammen.

Der Berufsverband existiert, ähnlich wie die Schwarzer-Bewegung, seit Herbst 2013. "Alle reden über uns, aber keiner redet mit uns", prangt auf der Homepage. Sexarbeiterinnen hätten kaum Möglichkeit, Stellung zu beziehen. "Wir kommen nicht zu Wort, wir werden komplett ignoriert, und Frau Schwarzer versucht uns als unglaubwürdig hinzustellen", bekräftigt Funk. Im Forum von Emma, der Zeitschrift von Schwarzer, wären sie gesperrt.

Steuerfragen im Vordergrund

Die meisten Frauen, die zu ihr in die Beratung kommen, suchten gar keine Ausstiegsberatung, sondern Hilfe bei den Steuern. Viel Behördendeutsch, viel Ungerechtigkeit und viel Unklarheit mache den Prostituierten das Leben in Deutschland wie auch in Österreich schwer, ist sich Funk sicher.

Mit 1. Juli könnte es möglicherweise zu weiterer Verwirrung für Sexarbeiterinnen in Österreich kommen, dann nämlich soll nur noch die Einzelfallbesteuerung anstelle einer Pauschale gelten. Wie das genau umgesetzt werden soll, ist aber noch offen.

Knackpunkt ist vor allem die Frage, ob die Sexarbeit selbstständig oder unselbstständig erfolgt und entsprechend besteuert wird. Denn: wer Lohnsteuer zahlt, also unselbstständig arbeitet, ist theoretisch weisungsgebunden - was aber bei einer Prostituierten als Zuhälterei gedeutet werden könnte und nach Paragraf 216 StGB strafbar ist.

"Wie will das Finanzamt denn die Einkünfte feststellen, wenn es keine Honorarnoten und keine Verträge gibt?", fragt sich eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle Lefö. Grundlage dessen ist ein Urteil aus dem Jahr 1989, dass Sexarbeit sittenwidrig sei.

Doch obwohl der Oberste Gerichtshof die Sittenwidrigkeit im April 2012 aufgehoben hat, bestehen die rechtlichen Unklarheiten - und vor allem Unsicherheiten für die Frauen - weiterhin. "Die Rechtsfolgen dieses Judikats bedürfen jedoch einer Klärung im Detail", heißt es auf der Seite des Bundeskanzleramts.

Anlässlich des Internationalen Hurentags am Montag haben diverse Beratungsstellen aus ganz Österreich gemeinsam mit der Plattform sexworker.at und den Grünen Frauen Wien einen Appell ausgeschickt, dass Prostituierte arbeits- und steuerrechtlich endlich gleichgestellt werden müssten. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 3.6.2014)