Klinik lehnt Abtreibung ab: Schicksal einer Schwangeren spaltet Polen

Werte/Gesundheitspolitik/Abtreibung/Bulgarien - Kind hat keine langfristige Überlebenschance - Warschauer Spitalchef berief sich auf Gewissensklausel und verweigerte Schwangerschaftsabbruch

Warna - Mit seiner Entscheidung, einer schwangeren Frau eine Abtreibung zu verweigern, obwohl ihr Kind nur minimale Überlebenschancen hat, spaltet ein Warschauer Klinikdirektor die polnische Gesellschaft: Steht das Gewissen des Arztes über dem Patientenwillen?

Die polnische Öffentlichkeit kennt sie nur unter dem Namen Agnieszka: Eine 38-Jährige, bald im siebenten Monat schwanger. Doch die Polin, die mit ihrem Mann seit fast 13 Jahren vergeblich auf Nachwuchs hofft, kann sich nicht auf den Geburtstermin freuen. Sie weiß, ihr Kind hat keine längerfristige Überlebenschance. Das Gehirn ist kaum ausgebildet, es hat keine Schädeldecke. Und wenn es nicht bei der Geburt stirbt, wird das Kind den Rest seines voraussichtlich kurzen Lebens in einem vegetativen Zustand sein.

Klinik verweigert Abtreibung

Agnieszka erfuhr in der 22. Schwangerschaftswoche, dass der Traum vom Familienglück nach vier Fehlgeburten einmal mehr zum Scheitern verurteilt war. Sie wollte die Schwangerschaft abbrechen lassen - doch der Direktor der Warschauer Klinik der Heiligen Familie verweigerte den Eingriff. Er berief sich auf die sogenannte Gewissensklausel. Bogdan Chazan hält Abtreibungen für Mord. Und er verweigerte auch eine Überweisung an eine andere Klinik.

Zwar gehört das Abtreibungsrecht im katholisch geprägten Polen zu den restriktivsten Gesetzen in Europa, doch nach einer Vergewaltigung, Gefahr für das Leben der Mutter und bei einer schweren Schädigung des Kindes darf die Schwangerschaft abgebrochen werden. Seit das Nachrichtenmagazin "Wprost" vor wenigen Tagen ein Interview mit der Schwangeren veröffentlicht hatte, bewegt der Fall die Öffentlichkeit.

"Klausel der Grausamkeit", titelte das Magazin - eine Meinung, die andere Ärzte, Theologen, Politiker und Frauenorganisationen teilen. Klinikdirektor Chazan steht im Zentrum der Kritik. Doch der Arzt, der seine Entscheidung vehement verteidigt, findet auch Fürsprecher.

Frist abgelaufen

Gesundheitsminister Bartusz Arlukowicz ordnete eine Untersuchung des Falls durch die Ärztekammer an. Chazan hatte weitere Untersuchungen angeordnet, die sich bis in die 25. Schwangerschaftswoche hinzogen, bis er schließlich den Schwangerschaftsabbruch verweigerte. Danach war es für eine legale Abtreibung in Polen zu spät.

Chazan, der in einem Interview sagte, er würde kein Rezept für empfängnisverhütende Mittel ausstellen, sieht sich als Opfer "liberaler Verfolgungen, ja Terrors". "Ein Arzt ist dazu da, Leben zu retten, nicht Leben zu vernichten", sagte er.

Irena Lipowicz, die Ombudsfrau für Bürgerrechte in Polen, forderte eine Änderung der Rechtsvorschriften. "Ärzte haben ein Recht auf eine Gewissensklausel, Patienten haben ein Recht auf Gesundheitsschutz", betonte sie. Die Gewissensfreiheit des Arztes dürfe keine negativen Auswirkungen für die Patienten haben, sagte auch Regierungschef Donald Tusk.

"Wenn jemand meint, die Überweisung an einen anderen Arzt gegen sein Gewissen verstoße, dann darf er nicht als Arzt und besonders nicht als Gynäkologe arbeiten", meinte der Ethikprofessor und katholische Theologe Andrzej Szostek zu dem Fall.

Abtreibungsgegner hingegen sehen in Chazan einen Helden. In einem offenen Brief der Gesellschaft zum Schutz des Lebens an Arlukowicz ist von einen "Medienhetze" gegen den Arzt die Rede. Das Gewissen sei "unter dem Skalpell", hieß es in der national-katholischen Zeitung "Nasz Dziennik".

Während die Debatte über Ethos, Pflicht und Gewissen von Ärzten weitergeht, kann die schwangere Agnieszka nur auf den Geburtstermin warten. "Am schwierigsten ist es, wenn ich die Bewegungen des Kindes spüre", sagte sie im "Wprost"-Interview. "Und dann ist da gleich der Gedanke, dass er ja stirbt. Ich plane das Begräbnis. Und dabei ist das doch das Kind, auf das wir so lange gewartet haben."  (APA, 15.6.2014)