Bild nicht mehr verfügbar.

Der Supreme Court besteht aus sechs Richtern und drei Richterinnen. Der Klage mehrerer Firmen folgten ausschließliche die männlichen Mitglieder des Supreme Court.

Foto: Reuters/JOSHUA ROBERTS

Washington - In seinem Kampf um kostenlose Verhütungsmittel für Frauen hat US-Präsident Barack Obama eine Niederlage erlitten. Das Oberste Gericht in Washington urteilte am Montag, dass von ArbeitgeberInnen bezahlte Krankenversicherungen die Ausgaben für Verhütungsmittel nicht übernehmen müssen, wenn die FirmenbesitzerInnen das aus religiösen Gründen ablehnen.

Kritik von Feministinnen

Fünf Richter am Supreme Court (der sich aus sechs Männern und drei Frauen zusammensetzt) folgten der Klage mehrerer Firmen gegen eine Regelung in Obamas Gesundheitsgesetz. Diese verpflichtet Unternehmen neuerdings, für Versicherungen aufzukommen, die bestimmte Verhütungsmethoden wie die "Pille danach" umfassen. Das Gericht erkannte laut der "Washington Post" erstmals an, dass auch Unternehmen das Recht auf Religionsfreiheit geltend machen können. Frauenrechtlerinnen zeigten sich über das Urteil entsetzt. Das National Women's Law Center kritisiert, dass mit diesem Entscheid ChefInnen das Recht gegeben werde, ihre "religiösen Überzeugungen über die gesundheitlichen Bedürfnisse ihrer Angestellten zu stellen".

Auch Richterin und Supreme-Court-Mitglied Ruth Bader Ginsburg äußerte Bedenken über möglichen Folgen des Urteils für Frauen, die den Glauben ihrer ArbeitgeberInnen nicht teilen und denen der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wird. Republikaner bezeichneten das Urteil als Sieg für die Religionsfreiheit.

Schon bisher Ausnahmeregelungen

Der Supreme Court betonte, dass sich sein Urteil allein auf Verhütungsmittel begrenze. Es bedeute nicht, dass Firmen auch andere medizinische Maßnahmen wie Bluttransfusionen oder Impfungen aus religiösen Überzeugungen ausschließen dürften.

Ausnahmeregelungen für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln gab es schon bisher: Religiöse Einrichtungen müssen für Verhütungsmittel ihrer Mitarbeiterinnen keinen Kostenanteil übernehmen. (red, APA, dieStandard.at, 1.7.2014)