Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen das Eheverbot für Transsexuelle in Finnland zurückgewiesen. Dem Kläger hatten die finnischen Behörden nach dessen Geschlechtsumwandlung einen Personalausweis als Frau verweigert, weil er verheiratet war. Dies ist in Finnland nur bei einer eingetragenen Partnerschaft möglich.

Er hätte sich scheiden lassen und eine Partnerschaft abschließen müssen. Der frühere Mann ist seit 18 Jahren verheiratet und lebt in Helsinki zusammen mit seiner Ehefrau und einem heute 12-jährigen gemeinsamen Kind. 2009 ließ er sich zu einer Frau umoperieren.

Es ist nach Ansicht der RichterInnen nicht unangemessen, die Umwandlung einer Ehe in eine eingetragene Partnerschaft zu verlangen, um eine Geschlechtsumwandlung offiziell anerkennen zu lassen. Das Schutzsystem der eingetragenen Partnerschaft sei mit dem Schutz einer Ehe fast gleichzusetzen. Das Urteil des EGMR vom Mittwoch ist endgültig. (APA, 17.7.2014)