Es gibt keine Diskussionen: Im Zusammenhang mit Juden "Hitler hat eindeutig zu wenig gemacht" zu befinden ist ebenso widerwärtige Hetze wie Bettler "in die ... Duschen in Mauthausen" zu wünschen. Dass der Staat das nicht als freie Meinungsäußerung duldet, ist gut und richtig. Nur: Was ist die richtige Sanktion auf derart üble Ergüsse im Internet?

Eine Richterin und ein Richter sind zu völlig konträren Antworten gekommen. In Salzburg verhängte der Richter bei einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren drei Monate bedingte Haft. Eine Diversion, also eine Erledigung ohne Verurteilung, kam für ihn dezidiert aus generalpräventiven Gründen nicht infrage. Für seine niederösterreichische Kollegin schon. Sie entschied, dass der Angeklagte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten muss.

Wer war weiser? Eindeutig die Richterin. Mit der Generalprävention ist es so eine Sache: Sie ist ein Zeichen, aber abschreckend wirkt sie nur, wenn die Gefahr, auch erwischt zu werden, hoch ist. Der durchschnittliche Hass-Poster oder Stammtisch-Widerling wird darauf bauen, dass nicht jeder seiner Auswürfe irgendwo angezeigt wird.

Dazu kommt: Drei Monate bedingt scheinen im Strafregister nicht auf, die Konsequenz ist im Alltag gering. Knapp zwei Wochen soziale Arbeit - am besten mit den Menschengruppen, gegen die man gehetzt hat - sind die bessere Lehre, um über den eigenen Hass nachzudenken. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 22.10.2014)