Wien - Nur eine geringe Anzahl von Vergewaltigungs-Verfahren endet mit einer gerichtlichen Verurteilung. Eine Online-Petition des Frauenbüros der Stadt Salzburg fordert deshalb eine Reform des Vergewaltigungs-Paragrafen. So soll in Zukunft das erkennbare Verweigern einer sexuelle Handlung, etwa durch ein Nein, ausreichen, um den Tatbestand der Vergewaltigung zu erfüllen.

"Diese Forderung gibt es schon mehrere Jahre und basiert auf den Erfahrungen der Gewaltschutzeinrichtungen", sagte Alexandra Schmidt, Salzburgs Frauenbeauftragte, der APA. 920 Anzeigen wegen Vergewaltigung im Jahr 2013 stehen 104 Verurteilungen gegenüber, ein niedriger Verurteilungsgrad, der sich daraus erklärt, dass es sich häufig um ein Beziehungsdelikt handelt, für das es keine Zeugen gibt.

Schwierige Beweislage

"Selten ist bei anderen Delikten die Beweissituation derart schwierig", so Andrea Jobst-Hausleithner, Juristin des autonomen Frauenzentrums in Linz und des "Bundesverbands der autonomen Fachstellen Österreichs zu sexueller Gewalt an Frauen und Mädchen". Meist steht Aussage gegen Aussage, häufig gibt es keine sichtbaren Verletzungen; der Nachweis einer Gewaltanwendung ist oft nur möglich, wenn das Opfer sich heftig gegen die Vergewaltigung wehrt und dabei verletzt wird. Sehr viele Vergewaltigungen hinterlassen aber gar keine sichtbaren körperlichen Spuren.

Die derzeitige Rechtslage berücksichtigt nicht, dass Frauen sich oft aus Angst nicht wehren können. Doch genau das ist oft der Fall. "Es ist wissenschaftlich bestätigt, dass viele Frauen bei sexuellen Übergriffen in einen Schock- und Starrezustand geraten. Dieses 'Freezing' wird aber im Strafverfahren nicht als Abwehrreaktion gewürdigt", sagte Martina K. Sommer, Leiterin des 24-Stunden-Frauennotrufs der Stadt Wien. Es sei in höchstem Ausmaß bedenklich, dass ein verbales Nein oder Weinen nicht ausreicht zur Verdeutlichung der mangelnden Einwilligung, sondern dass eine gewaltsame Gegenwehr erforderlich ist.

Würde man ein Nein der Frau als hinreichenden Grund für eine Verurteilung des Mannes sehen, wäre vielen Opfern geholfen, argumentieren die Initiatorinnen. "Das Strafrecht ist auch ein Statement der gesellschaftspolitischen Entwicklung", so Schmidt.

Die Forderungen im Bereich des Sexualstrafrechts sind dem Justizministerium bekannt und werden im Rahmen der politischen Diskussion zur Reform des Strafgesetzbuches geprüft, hieß es auf Anfrage. (APA, red, 20.11.2014)