Wien - Die Arbeiterkammer (AK) verweist in ihrem jüngsten Rundbrief auf die Probleme, die Firmen manchmal jenen ArbeitnehmerInnen bereiten, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen. So habe eine Firma eine Mutter von Wien ins Burgenland versetzt und später sogar entlassen. Im Rechtsstreit obsiegte die Mutter, sie erhielt ihren ausstehenden Lohn und Schadenersatz sowie ihren Arbeitsplatz in Wien zurück.

Die Frau habe nach der Karenz Elternteilzeit beantragt und ihre Arbeitszeit ändern wollen, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können, schildert die AK. Konkret wollte sie nur mehr die Schicht von sechs bis 14 Uhr machen. Der Arbeitgeber versetzte sie daraufhin von Wien nach Parndorf, obwohl der Betriebsrat der Versetzung nicht zustimmte. Gleichzeitig strich ihr der Arbeitgeber eine Zulage, die sie vorher in Wien bekommen hatte.

Entlassung unwirksam

Die Frau trat ihren Dienst in Parndorf unter Protest an. Die AK brachte für sie eine Feststellungsklage auf Unwirksamkeit der Versetzung und Schadenersatz wegen Diskriminierung ein. Nach längerem Rechtsstreit wurde die Sache vom OGH zugunsten der Arbeitnehmerin rechtskräftig entschieden, so die Arbeiterkammer. Die inzwischen von der Firma ausgesprochene Entlassung, da die Arbeitnehmerin nach einem für sie positiven erstinstanzlichen Urteil nicht mehr nach Parndorf fuhr, sei unwirksam, das Dienstverhältnis in Wien sei weiter aufrecht.

Die Arbeitnehmerin bekam rund 16.000 Euro für ausstehende Löhne und Schadenersatz zugesprochen. Mittlerweile ist die Arbeitnehmerin wieder in Karenz, danach hat sie wieder Anspruch auf einen Arbeitsplatz in Wien, betont die AK. (APA, 10.12.2014)