Wien - Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) möchte einen weiteren Straftatbestand im Sexualstrafrecht einführen. "Mir ist es wichtig, dass gerade Frauen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung noch stärker geschützt werden und es strafrechtlich mehr Möglichkeiten gibt", sagte er am Donnerstag und bestätigte damit eine Meldung der "Salzburger Nachrichten".

Zuletzt waren Reformen des Sexualstrafrechts gefordert worden. Mittels einer Onlinepetition verlangten etwa das Gewaltschutzzentrum Salzburg und das Frauenbüro der Stadt Salzburg unter dem Motto "Ein Nein muss genügen" eine Änderung des Vergewaltigungsparagrafen. Derzeit ist es für einen Schuldspruch im Sinne dieser Bestimmung erforderlich, dass der Täter Gewalt ausübt, dem Opfer die persönliche Freiheit entzieht oder dieses durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme beziehungsweise Duldung des Beischlafes nötigt.

Nein soll reichen

Dass ein bloßes Nein bei einem unerwünschten Sexualakt mitunter nicht für eine Verurteilung ausreicht, sieht auch der Justizminister als problematisch an. Österreich habe grundsätzlich ein sehr gutes und funktionierendes Sexualstrafrecht, das sich auch international sehen lassen könne. Es gebe aber "einen kleinen Graubereich, in dem wir etwas nachschärfen beziehungsweise präzisieren können", so Brandstetter.

Neuer Tatbestand

Im Rahmen der Reform des Strafrechts, die 2015 in Kraft treten soll, möchte der Justizminister daher einen eigenen Tatbestand "Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung" einführen. Damit wären zukünftig auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch keinen verbalen Widerstand wagen, aber in für den Täter erkennbarer Weise mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind.

Gesetz in Vorbereitung

Brandstetter schwebt vor, dass die neue Bestimmung zwischen sexueller Belästigung und geschlechtlicher Nötigung angesiedelt und jedenfalls strenger geahndet wird als eine bloße Belästigung. Für sexuelle Belästigung sieht das Strafgesetzbuch bis zu sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vor. Der Strafrahmen für geschlechtliche Nötigung liegt grundsätzlich zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.

Experten im Justizministerium sind derzeit mit der legistischen Vorbereitung der Gesetzesvorhaben befasst. Neben der Ergänzung im Sexualstrafrecht möchte Brandstetter auch eine Reform des umstrittenen Landfriedensbruch-Paragrafen vornehmen und den Tatbestand der Verhetzung adaptieren.

SPÖ begrüßt Vorschlag

Die SPÖ hat die Ankündigung Brandstetters begrüßt. SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm wies darauf hin, dass sie selbst erst letzte Woche im Justizausschuss eine Neuregelung gefordert habe, damit ein "Nein" bei einem unerwünschten Sexualakt für einen Schuldspruch ausreicht.

"Es geht darum, dass nur ein sehr geringer Teil von angezeigten Vergewaltigungen zu Verurteilungen führt, weil mangelnde Gegenwehr im Zuge einer solchen Tat oft als Zustimmung interpretiert wird bzw. dann nicht der Tatbestand Vergewaltigung erfüllt ist", so Wurm in einer Aussendung. Es sei erfreulich, "wenn der Justizminister diese SPÖ-Forderung, die auch Inhalt einer Online-Petition Salzburger Fraueneinrichtungen ist, aufgreift und sich offen zeigt, hier das Strafrecht im Zuge der StGB-Reform 2015 zu präzisieren", sagt Wurm. (APA, 11.12.2014)