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Viele neue Regelungen, etwa der Finanzerlass, führten zu Rechtsunsicherheit für Prostituierte, kritisieren Experten und Expertinnen.

Foto: dpa/ Anspach

Salzburg/Wien - Männer und Frauen, die ihren Unterhalt in der Prostitution verdienen, sind überdurchschnittlich oft Diskriminierung und Ausbeutung ausgesetzt. Am 17. Dezember, dem internationalen Tag gegen Gewalt an Sexarbeiterinnen, riefen diverse NGOs und Beratungsinstitutionen in Österreich nun dazu auf, die Rahmenbedingungen zu verbessern.

Getragen wird die Forderung etwa von Lefö und Sexworker.at (Wien), Pia (Salzburg) oder SXA (Graz). Im Zentrum steht die Aussage, dass die "rechtlichen und strukturellen Missstände" Gewalt an Prostituierten begünstigen.

Dabei gehe es vordergründig weniger um physische und psychische Misshandlung, die meist im Zentrum der öffentlichen Debatten stehe, sondern um rechtliche Einschränkungen, die Abhängigkeit und Unfreiheit erst ermöglichen würden, heißt es in einer Aussendung.

Was ist damit gemeint? Zum einen führen die Experten und Expertinnen an, dass Sexarbeit arbeitsrechtlich immer noch nicht mit anderen Tätigkeiten gleichgestellt sei: Seit Juli 2014 muss zwar Lohnsteuer entrichtet werden, sozialrechtlich gibt es jedoch weiterhin Nachteile, etwa im Falle von Arbeitsplatzverlust oder Krankheit."

"Moralische und emotionale" Debatte

Die politische Diskussion sei eine "wiederkehrend stark moralisch und emotional geführte Debatte", die in Richtung eines Verbots der Sexarbeit deutet, aber nicht den Schutz und die Selbstbestimmung der betroffenen Personen zum Ziel habe.

Angesprochen wird neben der umstrittenen Besteuerung auch das Problem, wie Sexarbeiterinnen in Salzburg, die jahrelang die rechtswidrig eingehobene Gebühr (35 Euro) für die wöchentliche Untersuchung zahlen mussten, diese Beträge zurückfordern können. Bislang gebe es keine Regelung, welcher Nachweis von den Behörden akzeptiert wird.

Auf Europaebene wird derzeit über das Projekt Indoors die Stärkung der Menschenrechte für Prostituierte gefordert. (juh, DER STANDARD, 18.12.2014)