Wien – Vertreter von Homosexuellen sind verärgert darüber, dass gleichgeschlechtliche Paare immer noch nicht das Recht haben, eine eingetragene Partnerschaft auf dem Standesamt einzugehen. Bis jetzt ist dies nur auf dem Bezirksamt möglich. Im Frühjahr letzten Jahres hatte sich die ÖVP bereit dazu gezeigt, das zu ändern. Eigentlich sollte die Änderung noch vor dem Sommer 2014 wirksam werden. Die Reform wurde zuletzt auf das erste Quartal 2015 verschoben.

"Der Herbst ist vorbei, und wir haben weit und breit keine Beschlussfassung. Wir fühlen uns etwas verschaukelt", sagte Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda im Ö1-"Morgenjournal" am Montag. Lambda setzt sich gegen die Diskriminierung Homosexueller ein. Christian Högl von der Homosexuellen-Initiative (Hosi): "Ich mag niemandem Unwillen unterstellen, aber ich denke, dass dieser Punkt offenbar auf der Prioritätenliste nicht unbedingt die höchste Position einnimmt."

Das Innenministerium hatte die Verzögerungen im Sommer mit technischen Problemen begründet. Die Änderung der Zuständigkeit von der Bezirksverwaltungsbehörde hin zum Standesamt erfordere auch eine Änderung beim Zentralen Personenstandsregister. Das neue Register wurde mit 1. November eingeführt.

Die legistische Vorbereitung sei noch im Gange, betonte man am Montag in allen zuständigen Ressorts, also im Innen-, Familien- und Justizministerium. Die Sachlage sei "relativ komplex", da etliche Gesetze betroffen seien. (red, derStandard.at, 5.1.2015)