Wien - Nicht die Schwangerschaft einer Mandatarin aus den eigenen Reihen nahmen die Grünen zum Anlass, die Geschäftsordnung zu durchforsten, sondern jene von Kathrin Nachbaur, Klubobfrau des Team Stronach. Das Ergebnis: Eine Schwangerschaft wird in der Geschäftsordnung des Nationalrats in keiner Weise berücksichtigt. Weibliche Abgeordnete haben weder die Möglichkeit in Karenz zu gehen, noch in Mutterschutz. "Das versuchen wir nun neu zu regeln und zu modernisieren", kündigt Eva Glawischnig, Klubobfrau der Grünen, im Gespräch mit dem Standard an.

In der nächsten Sitzung wird ein Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Als triftige Begründung für eine mehr als 30 Tage dauernde Verhinderung ist nämlich ex lege nur eine Krankheit vorgesehen. Schwangerschaft, Mutterschutz oder eine Geburt werden de facto wie eine Krankheit behandelt. "Nachdem eine Schwangerschaft aber mit Sicherheit keine Krankheit ist, haben wir uns gedacht, wir müssen das ändern", so Glawischnig.

Konkret geht es um Paragraf 11 Absatz 4, der erweitert werden soll. Dort heißt es: "Dauert die Verhinderung jedoch 30 Tage oder länger, hat der oder die betreffende Abgeordnete dies dem Präsidenten schriftlich unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Ist eine solche Verhinderung nicht durch Krankheit begründet, hat der Präsident den Sachverhalt dem Nationalrat bekanntzugeben."

Keine Karenzregelung

Glawischnig präzisiert: Es gehe vor allem um die Phase, wo man ansonsten in Mutterschutz geht, also die Wochen vor und nach der Geburt. "Oder auch, wenn es Probleme in der Schwangerschaft gibt, dass man ein bis zwei Monate fern bleiben kann."

Und warum sollen Abgeordnete nicht gleich in Karenz gehen können? "Das ist eine politische Entscheidung", sagt Glawischnig. Die Grünen hätten sich bewusst gegen diese Möglichkeit entschieden, da es sich bei der Abgeordnetentätigkeit nicht um eine Anstellung handle, sondern um die Ausübung eines politischen Amtes. Abgeordnete hätten außerdem Möglichkeiten, sich das Amt frei zu organisieren und seien ohnehin flexibler als Angestellte.

Glawischnig erwartet sich Zuspruch von den anderen Fraktionen und hofft auf Änderung der Geschäftsordnung bis Sommer. In den letzten Jahren sei im Parlament bereits vieles umgesetzt worden, das Schwangeren und jungen Müttern im Nationalrat zugutekomme. So gibt es eigene Stillzimmer und auch die Partner der Mütter haben Zugang zum Parlament. Sowohl die verstorbene Nationalratspräsidentin Barbara Prammer als auch die aktuelle Präsidentin, Doris Bures, hätten hier bereits unterstützende Maßnahmen gesetzt. (Rosa Winkler-Hermaden, DER STANDARD, 4.2.2015)