Ein Kopftuchverbot an Schulen sei in Österreich rechtlich kaum durchzusetzen, sagt die Verfassungsrechtlerin Katharina Pabel.

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Wien – Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat eine dezidierte Meinung: "Ich bin gegen ein Verbot. Ein Kopftuch zu tragen ist eine individuelle Entscheidung. Mir ist hier wichtig, dass Frauen diese Entscheidung selbstbestimmt treffen können. Anstelle der Verbotsdebatte braucht es vielmehr eine Diskussion darüber, wie man Frauen durch Information und Beratung zu einem selbstbestimmten Leben verhelfen kann."

Bei den Grünen sorgt der Vorstoß der ehemaligen ÖVP-Spitzenpolitiker Heinrich Neisser und Josef Riegler rundum für Empörung. Frauensprecherin Berivan Aslan hält die Forderung nach einem Kopftuchverbot an Schulen für "lächerlich" und kontraproduktiv, damit würden Mädchen und Frauen nur noch mehr in die Isolation getrieben, "damit erreicht man das Gegenteil von Integration".

Ihr Kollege Harald Walser, Bildungssprecher der Grünen, sieht im Kopftuch nicht unbedingt ein Symbol der Unterdrückung, wie Neisser und Riegler ihren Vorstoß argumentierten, sondern auch ein Zeichen gestiegenen Selbstbewusstseins. "Ich bin für einen laizistischen Staat", sagt Walser, "aber da sollte sich der Staat so wenig wie möglich einmischen." Außerdem müsste es dann auch Ordensschwestern an Schulen verboten werden, Kopftuch zu tragen.

Zinggl für Ethikunterricht

Der grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl begrüßt erst einmal den Vorstoß Neissers und Rieglers zur Einrichtung eines allgemeinen Ethikunterrichts. Zinggl meint aber: "Nicht Verbote, sondern Aufklärungsangebote sind das wirksamste Mittel gegen Fanatismus." Er verweist zudem auf die Anbringung religiöser Symbole in der Öffentlichkeit. "Immer noch steht das Kreuz im Gerichtssaal, als würde die Rechtsprechung im Namen Gottes stattfinden. Oder in Klassenräumen der öffentlichen Schulen. Religiöse Symbole müssen im öffentlichen Raum entweder von allen Religionen angebracht werden dürfen oder von keiner."

Juristin: Verbot verfassungsrechtlich fragwürdig

Ob ein Verbot des Kopftuchs an Schulen in Österreich verfassungsrechtlich halten würde, ist fraglich, da Muslime in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt würden. "Damit ein Verbot rechtlich hält, müsste diese Einschränkung das Ziel rechtfertigen, das mit dem Verbot erreicht werden soll", erklärt Katharina Pabel, Verfassungsrechtlerin und Expertin für Staatskirchenrecht an der Universität Linz, im Gespräch mit dem STANDARD. Pabel bezweifelt, dass die Probleme, die durch Kopftücher an der Schule entstehen können, ein Verbot legitimieren würden. Viele Frauen würden ihr Kopftuch freiwillig tragen.

Die Rechtwissenschafterin verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der das damalige Kopftuchverbot an Universitäten in der Türkei für zulässig befunden hat. Der große Unterschied zu Österreich sei aber, dass der Laizismus in der türkischen Verfassung verankert sei, was in Österreich nicht der Fall ist. (koli, völ, derStandard.at, 4.2.2015)