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Burkinis im Schwimmunterricht sind kein Problem in den Schulen, berichtet der oberösterreichische Landesschulratspräsident Fritz Enzenhofer.

Foto: EPA / Stephanie Pilick

Wien - Er könne sich noch gut an seine Anfangszeit als Lehrer erinnern, da hätten sich einzelne Kollegen an der Kleidung von Kolleginnen gestoßen: "Ich mag das nicht, wenn die Hosen tragen", habe es damals mitunter geheißen, erzählt Fritz Enzenhofer (ÖVP), mittlerweile Landesschulratspräsident von Oberösterreich, im STANDARD-Gespräch.

Für ihn symbolisiert das Hosenbeispiel ein Problem, das aktuell von zwei ehemaligen hochrangigen ÖVP-Politikern aufs Tapet gebracht wurde: Ex-Parteichef Josef Riegler und der ehemalige Zwei- te Nationalratspräsident Heinrich Neisser fordern unter anderem ein Kopftuchverbot in Schulen sowie ein Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit.

Hose, Habit oder Kopftuch

Enzenhofer, auch Sprecher der ÖVP-Landesschulratspräsidenten, hält nichts davon, vor allem weil es kein Problem sei, mit dem die Schulen zu kämpfen hätten: "Wegen eines Kopftuchs wurden in letzter Zeit keine Probleme an mich herangetragen. Eine Ordensschwester hat in der Klasse auch ihren Habit an. Eine Bekleidungsvorschrift für die Schulen ist nicht notwendig", sagt Enzenhofer: "Ich kann nicht Dinge verbieten, die im üblichen Rahmen sind."

Verletzungsgefahr in Turnen und Werken verhindern

Allerdings, betont er, müsse natürlich darauf geachtet werden, dass vom Kopftuch im Werkunterricht oder beim Turnen keine Verletzungsgefahr ausgehe: "Dann kann der Lehrer oder die Lehrerin sagen, das geht nicht. Es geht um den Schutz des Kindes. Man kann das Kopftuch ja anders binden."

Schwimmen ist Pflicht - auch im Burkini

Solche pragmatischen Regelungen sind Alltag an vielen Schulen. Dazu gehöre auch, erzählt Enzenhofer, dass muslimische Mädchen in höheren Klassen im Burkini - einem Badeanzug mit langer Hose, Oberteil mit langen Ärmeln und Kapuze - am verpflichtenden Schwimmunterricht teilnehmen. Auch da gebe es "keine Probleme". Es würden nur "Einzelfälle" an die Schulinspektoren herangetragen, "die aber in den meisten Fällen nicht provozierend gemeint sind".

Wenn Vollverschleierte ein Kind abholen

Anfragen gebe es eher aus Volksschulen, wie damit umzugehen sei, wenn Kinder von vollverschleierten Frauen abgeholt werden, bei denen nicht erkennbar ist, ob sie dazu berechtigt sind. Dasselbe gelte aber in allen Fällen bei Personen, die die Lehrer nicht identifizieren können. (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, 6.2.2015)