Ungerechtigkeiten sind kompliziert. Sie können offensichtlich oder ein hartnäckiger Streitfall sein. Sie können gesetzlich verboten sein, während sie gleichzeitig laufend durch fest verankerte kulturelle Gewohnheiten und Vorurteile forciert werden. Benachteiligung aufgrund von Geschlecht ist wohl das am besten dokumentierte Beispiel dafür. Obwohl Frauen etwa vor schlechterer Entlohnung qua Geschlecht seit 1979 durch das Gleichbehandlungsgesetz geschützt werden sollen, sieht die Realität anders aus. Erst Anfang März errechnete Eurostat anhand der Bruttostundenverdienste von Männern und Frauen eine Lücke von 23 Prozent. Ein wenig ruhmreicher vorletzter Platz für Österreich im EU-Vergleich, den letzten nimmt Estland mit einer Differenz von satten 29,9 Prozent ein.

Zwar eint alle berufstätigen Frauen diese Benachteiligung, trotzdem sind Frauen alles andere als eine homogene Gruppe. Der beliebte Topos der "Karrierefrau", die neben dem üblichen Leistungsportfolio noch wegen weiblich konnotierter Zusatztalente wie "soziale Kompetenz" oder "Multitaskingfähigkeit" als Rolemodel für Frauen gelobt wird, findet sich hier auf der einen Seite. Die alleinerziehende, teilzeitbeschäftigte Frau, die wegen dieser Kombination besonders armutsgefährdet ist und aufgrund ihrer Ethnie oder Religion womöglich von Mehrfachdiskriminierung betroffen ist, steht auf der anderen. Die Wissenschaft beschreibt mit dem Begriff "Intersektionalität" mehrfache Diskriminierung und deren Wechselwirkungen. Denn enden statistisch fassbare Kategorien wie Geschlecht, beginnt der Mangel an Zahlenmaterial.

Auf Basis von Lohnsteuerdaten werden einige Differenzen deutlich, etwa anhand von Staatsbürgerschaften. Schwierig wird es, wenn unsichtbare Faktoren wie sexuelle Orientierung oder ethnische Herkunft hinzukommen. Für Österreicherinnen liegt laut Statistik Austria der Bruttostundenlohn bei 11,37 Euro, der von Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien bei 8,18. Noch weniger ist es bei Frauen mit türkischer Staatsbürgerschaft mit 7,72 Euro. Der Faktor Migrationshintergrund kann jedoch nicht berücksichtigt werden, weil dieser schwer zu definieren ist und auch Angaben des Geburtslandes der Eltern nötig wären.

Unsichtbar bleibt auch die soziale Herkunft, obwohl sie häufig Ursache von Benachteiligung ist, sagt die mit Social Justice beschäftigte Philosophin Gudrun Perko. Das Konzept Social Justice will über Verteilungsgerechtigkeit im Sinne materieller Verteilung hinausdenken und fordert auch Anerkennungsgerechtigkeit. "Es geht dabei um partizipative Anerkennung, die allen Menschen unabhängig von Diversitätskategorien die Teilhabe an gesellschaftlichen Ressourcen sichert – auch unabhängig von ihrer Nützlichkeit", sagt Perko.

Aber vor allem in einem hochangesehenen Berufsstand wie dem der Universitätsprofessorinnen blendet man Abweichungen von milieuspezifischen Biografien gerne aus. Zwar wird unter Studierenden immer wieder der Bildungsstand der Eltern erhoben, um die sogenannte soziale Mobilität zu erforschen, bei der Österreich im EU-Vergleich auf den letzten Plätzen rangiert. Doch es gebe kaum Zahlen darüber, wie sich die soziale Herkunft bei Professorinnen und Professoren zusammensetzt, kritisiert Perko. Dabei wäre es doch interessant, wer es etwa im universitären Bereich auf die angesehensten Posten schafft.

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Sehr wahrscheinlich, dass eine Frau mit Betreuungspflichten das Angebot einer Vollzeitstelle nicht annehmen kann.
Foto: APA/Peter Kneffel

Anerkennung für Frauen sieht die britische Kulturwissenschafterin Angela McRobbie sehr ungleich verteilt. Sie bekämen heute vor allem Frauen, die mit hoher Bildung und Berufstätigkeit ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen, schreibt McRobbie in ihrem Buch "Top Girls". Und diese würden auch dazu "ermutigt, ihren Erfolg als individuellen Erfolg zu feiern". Solidarität mit sozial Unterlegenen werde obsolet, und die Bedingungen für unterprivilegierte Frauen würden sich so zunehmend verschärften.

Dass für Frauen finanzielle und gesellschaftliche Anerkennung nicht leicht unter einen Hut zu bringen ist, zeigen folgende Unterschiede: Der Bruttostundenverdienst von Frauen, die Vollzeit arbeiten, liegt bei 11,88 Euro, jener von teilzeitarbeitenden Frauen bei 10,21 Euro. 2013 waren 70,6 Prozent der Frauen zwischen 25 bis 49 Jahren mit Kindern unter 15 Jahren teilzeitbeschäftigt. Bei Frauen ohne Kinder in diesem Alter sind es nur 32,9 Prozent. Hinzu kommt, dass diese Frauen mit weniger Familienarbeit von jenen Faktoren eher verschont bleiben, die die Pensionen klein halten: Lohnarbeitspausen, Teilzeit oder gebremste Aufstiegsmöglichkeiten durch Karenzen. So haben sie zwar eher Chancen auf geringere Gehalts- und Pensionseinbußen, das gesellschaftliche Wohlwollen ist ihnen angesichts einer niedrigen Geburtenrate in Österreich von knapp 1,44 Kindern pro Frau jedoch nicht sicher.

Doch auch die als Erfolg des Feminismus ausgewiesenen topausgebildeten Frauen bleiben nicht von Gehaltsdiskriminierung verschont. Die Lohndifferenz wird mit einer höheren abgeschlossenen Ausbildung nicht geringer. Die Differenz des Bruttostundenverdiensts von Frauen und Männern mit Pflichtschulabschluss und Lehrabschluss liegt bei 19 beziehungsweise 23 Prozent. Absolviert eine Frau eine berufsbildende höhere Schule, verdient sie 29 Prozent weniger als ihr Kollege. Nach Besuch einer Universität oder Fachhochschule sind es 25 Prozent weniger.

Obwohl Beschwerden über Diskriminierung aus bestimmten Branchen seltener sind – etwa aus dem Dienstleistungsbereich –, gehen die Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft heute quer durch alle sozialen Schichten, sagt deren Leiterin Ingrid Nikolay-Leitner: "Jedes Alter ist vertreten, ob mit oder ohne Kinder, mit oder ohne Titel." Im Bewusstsein darüber, was Benachteiligung und Diskriminierung sind, habe sich enorm viel getan. Eine positive Entwicklung gebe es insbesondere bei sexueller Belästigung. "Es ist einer der größten Fortschritte, dass sich mittlerweile bei allen Frauen herumgesprochen hat, dass das nicht akzeptabel ist."

Doch auch die Anwaltschaft kennt die genauen Umstände erst dann, wenn aus einer Beratung ein konkreter Fall wird. Viele Frauen lassen sich nur telefonisch beraten. In diesen Gesprächen wird bewusst darauf verzichtet, Religionszugehörigkeit und sexuelle Orientierung abzufragen. "Es geht meist um sensible Bereiche", sagt Birgit Gutschlhofer-Emerich, Bereichsleiterin bei der Anwaltschaft. Sie betont, dass sie den Anrufern und Anruferinnen ein möglichst niederschwelliges Beratungsangebot bieten wollen.

Etwa einer jungen Muslima. Obwohl das Gleichbehandlungsgesetz die Benachteiligung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung in Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis klar verbietet, hieß es laut Arbeiterkammer Oberösterreich bei einer Personalvermittlung: "Wenn Sie den Fetzen runtergeben, schauen wir uns das an!" Gegen diesen Fall von Mehrfachdiskriminierung einer Frau mit sichtbarer Religionszugehörigkeit ging die AK mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft vor Gericht und erstritt 1.550 Euro Schadenersatz für die junge Frau.

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Gelungene Karrieren von Frauen werden auch dazu genutzt, strukturelle Bedingungen für Frauen zu verschleiern, kritisiert Angela McRobbie.
Foto: Reuters/CHRISTIAN HARTMANN

Bei allen Unterschieden, bedingt durch die verschiedensten Lebensumstände, haben Frauen noch immer gemeinsame Hürden auf dem Weg zur Verteilungsgerechtigkeit. Doch während manche fast am Ende dieses Weges angelangt sind, stehen andere noch am Anfang - womöglich ohne Beleg für ihr Handicap. (Beate Hausbichler, DER STANDARD, 14./15.3.2015)