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Ein generelles Kopftuchverbot für Lehrerinnen widerspricht der deutschen Verfassung, urteilten die Richter.

Foto: AP Photo/Jockel Finck

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hält ein pauschales Kopftuchverbot bei Lehrkräften für verfassungswidrig. Das berichtet die "taz", die sich auf eine wegen einer Computerpanne versehentlich veröffentlichte Gerichtsentscheidung beruft. Frauen das Verschleiern ihres Kopfes pauschal zu verbieten sei eine unzulässige Einschränkung der Religionsfreiheit, urteilen die Richter.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen. Es trug dem Gesetzgeber auf, das allgemeine Kopftuchverbot "verfassungskonform einzuschränken". Künftig soll demnach keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs als Begründung für ein Verbot mehr genügen, vielmehr müsse es eine "hinreichend konkrete Gefahr" geben.

Eigene Rechtsprechung korrigiert

Das Gericht korrigiert damit seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte es damals entschieden, dass auch pauschale Kopftuchverbote möglich sind, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele deutsche Bundesländer schufen daraufhin entsprechende Kopftuchverbote in ihren Schulgesetzen.

Laut der Zeitung kippen die Richter in dem Urteil eine weitere Klausel in dem Gesetz. Das Privileg für die "Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen" verstoße gegen das Grundgesetz, das Benachteiligungen aus religiösen Gründen verbietet. (red, derStandard.at, 13.3.2015)