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Die deutsche Frauenministerin Manuela Schwesig bekräftigte ihr Vorhaben, ein "Entgeltgleichheitsgesetz" einführen zu wollen.

Foto: Reuters/TOBIAS SCHWARZ

In Deutschland wird der Equal Pay Day im Frühjahr begangen. Dieses Jahr mussten die deutschen Frauen bis zum 20. März 2015 weiterarbeiten, um die Lohnschere von 22 Prozent auszugleichen und auf das (statistische) Jahresgehalt 2014 ihrer Kollegen zu kommen. Männer hatten demnach das Gehalt, für das Frauen bis zu diesem Datum arbeiten müssen, schon mit Jahresende 2014 zusammen.

In Österreich zieht das internationale Frauennetzwerk Business and Professional Women Austria mit Deutschland mit und macht auch im Frühjahr auf die Lohnschere aufmerksam, während sich die Österreichischen Parteien stärker auf den Symboltag im Herbst konzentrieren. An diesem Termin wird aufgezeigt, an welchem Tag Männer bereits das Einkommen erreicht haben, wofür Frauen noch bis Jahresende weiterarbeiten müssen.

Gesetz in Deutschland geplant

Nach den aktuellsten Zahlen der Statistik Austria beläuft sich die Schere in Österreich bei den Bruttostundenverdiensten auf 23 Prozent, 2010 lag sie bei 24 Prozent. Der EU-Durchschnitt der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede liegt bei 16,4 Prozent (2013). Werden zusätzlich zu den Faktoren Teilzeit und unterjährige Beschäftigung wie z. B. Saisonarbeit Faktoren wie Alter, Branche, Beruf, Ausbildungsniveau oder Art des Arbeitsvertrages berücksichtigt, bleiben 14,9 Prozent (Daten von 2010). Über die Hälfte des Lohngefälles bleiben somit ungeklärt.

Auf Basis des Bruttojahreseinkommens ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsmaßes oder der Berufsgruppe haben Frauen 39 Prozent weniger Einkommen, die sich schließlich auf Sozialleistungen und die spätere Pension auswirken.

"Nur weil die Lohnlücke zu erklären ist, ist sie noch lange nicht gerecht", sagte die deutsche Frauenministerin Manuela Schwesig anlässlich des deutschen Equal Pay Days. Sie bekräftigte ihr Vorhaben, gegen die Gehaltsdifferenz noch 2015 per Gesetz etwas tun zu wollen. Das geplante "Entgeltgleichheitsgesetz" soll ein Auskunftsrecht beinhalten, das die jeweilige Lohnstruktur in einem Unternehmen transparent macht. Die Kriterien der Einstufung des Gehalts von Männern und Frauen gleicher Qualifikation und Tätigkeit sollen offengelegt werden. Zudem sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten in einem Bericht offenlegen, was sie für Lohngerechtigkeit tun. Der Entwurf für das Gesetz soll in den nächsten Monaten erarbeitet und präsentiert werden.

Transparenz als mögliche Lösung

Auch Österreichs Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek betont die Transparenz der Einkommen als wichtiges Instrument zur Schließung der Lohnschere. Unternehmen mit mehr als 150 MitarbeiterInnen sind demnach verpflichtet, alle zwei Jahre einen Einkommensberichten der Löhne und Gehälter nach Geschlecht getrennt zu veröffentlichen. Hält sich ein Unternehmen nicht daran, gibt es jedoch keine Sanktionen. Ob diese seit 2011 stufenweise von großen auf kleinere Unternehmen ausgeweitete Aufforderung zur Berichterstattung über die Gehälter sich tatsächlich auf die Gehaltsdifferenz auswirkt, soll bis Mitte dieses Jahres evaluiert werden.

Wenn im Herbst Österreichs Frauenpolitikerinnen, Arbeiterkammer oder ÖGB-Frauen auf die Lohnschere aufmerksam machen, sollte der bisherige Nutzen der österreichischen Regelung zur Einkommenstransparenz ebenso auf dem Tisch liegen wie der Gesetzentwurf zum deutschen Entgeltgleichheitsgesetz. (beaha, dieStandard.at, 31.3.2015)