Innsbruck - Ein Mann im Rollstuhl fährt auf einen großen, asphaltierten Platz. "Oft genug lästig", erscheint in weißen Lettern über seinem Kopf. Es ist der Anfang eines Films, der zum dreißigsten Jubiläum des Tiroler Vereins Mohi produziert wurde. Die Initiative startete als Laienprojekt, das Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen sollte. Die Idee: Betroffene wissen selbst am besten, wo sie Unterstützung brauchen, und können sich diese gezielt für Aufgaben holen, die sie alleine im Alltag nicht bewältigen.

Inzwischen ist der mobile Hilfsdienst Mohi eine Organisation mit fachlich ausgebildeten Betreuern. Manche helfen beim Einkaufen, Kochen, Bilderaufhängen oder erledigen gemeinsam mit ihren Klienten Papierkram, andere sind da, wenn man psychologische Unterstützung braucht, einfach mit jemandem reden möchte.

Rechtsanspruch

Das Angebot richtet sich an Menschen mit Behinderungen, Suchtkranke, Personen mit psychischen Leiden, einige Klienten sind HIV-positiv. "Es ging uns von Anfang an nicht bloß darum, Barrieren wie Gehsteigerhöhungen abzubauen, sondern vor allem auch die in den Köpfen", sagt die ehemalige Geschäftsführerin Elisabeth Hasenauer im Film.

Seit den 70er-Jahren seien für Menschen mit Behinderungen "beachtliche Fortschritte" erzielt worden, "lästig" müsse man dennoch weiterhin bleiben, erklärt der heutige Mohi-Chef Ludwig Plangger: "Eine unserer Kernforderungen ist ein Rechtsanspruch auf mobile Begleitung."

"Kein Einspruch möglich"

Denn derzeit müssen sich Betroffene diese Betreuungsstunden bewilligen lassen und seien dabei häufig vom guten Willen der Behörde abhängig: "Wird aus Sicht des Klienten zu wenig Zeit zugesprochen, ist dagegen - anders als bei stationären Leistungen - kein Einspruch möglich", sagt Plangger.

Dabei sei die Forderung "ambulant vor stationär" absolut im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und sie habe sich eigentlich auch politisch durchgesetzt - "Oft handelt es sich aber nur um Lippenbekenntnisse." (Katharina Mittelstaedt, 28.5.2015)