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Das Fotografieren öffentlicher Gebäude könnte für Konflikte mit dem Urheberrecht sorgen.

Foto: APA/Eggenberger

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In grün eingefärbten Ländern gilt die Panoramafreiheit uneingeschränkt.

Die Panoramafreiheit: Ein Prinzip aus dem Urheberrecht, über das in Österreich kaum diskutiert wird. Denn hierzulande gilt die auch als "Straßenbildfreiheit" genannte Idee nahezu uneingeschränkt: Auf öffentlichen Plätzen darf von Privatpersonen fotografiert und gefilmt werden, ohne dass die Rechte von Architekten oder Bildhauern im Hinterkopf behalten werden. In anderen EU-Ländern ist das nicht so. Die panoramafreiheitliche Insel der Seligen Österreich könnte nun allerdings auch erfahren, wie kompliziert anderslautende Bestimmungen das alltägliche Leben machen.

Vorschlag ins Gegenteil verkehrt

Der EU-Rechtsausschuss hat mit den Stimmen der sozialdemokratischen und der christlich-konservativen Fraktionen eine Änderung im EU-Urheberrecht vorgenommen, die europaweit das Ende der Panoramafreiheit einläuten könnte. Ursprünglich wollte Berichterstatterin Julia Reda (Piraten) das genaue Gegenteil: "Die Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind" sollte gestattet werden. Jetzt heißt es allerdings, dass die "gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte".

Knackpunkt "gewerblich"

Anfang Juli wird das Plenum des EU-Parlaments über den Text abstimmen. Der Knackpunkt liegt allerdings im Wort "gewerblich": Niemand kann etwas dagegen einwenden, dass Merchandise von berühmten Gebäuden lizensiert werden muss. Allerdings könnte schon das Hochladen eines solchen Bildes auf Facebook eine "kommerzielle Nutzung" sein, wie Reda in ihrem Blog ausführt. Denn Nutzer gestehen Facebook beim Upload "das Recht zur kommerziellen Nutzung der Bilder" (etwa zu Werbezwecken) zu. Fällt die Panoramafreiheit, hätte man bei einer Vielzahl von Urlaubsfotos aber gar kein Recht mehr.

Millionen Bürger betroffen

Das Gesetz würde "Millionen von Europäerinnen und Europäern in Konflikt mit dem Urheberrecht bringen", schreibt Reda. Klarer wäre etwa eine Bestimmung, die von "Profit" statt "gewerblicher Nutzung" spricht. Oberflächlich sieht der Text nach einer Stärkung der Künstlerrechte aus, doch bei näherem Betrachten könnten auch für gewisse Sparten erhebliche Probleme entstehen: Etwa für Dokumentarfilmer, Journalisten oder Fotografen, die künftig immer an Urheberrechte von Architekten und Bildhauern denken müssten. Reda fordert Nutzer auf, ihre Abgeordneten zu kontaktieren und gegen den Passus mobil zu machen.

Die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Evelyn Regner hat sich am Mittwoch gegen Einschränkungen bei der Panoramafreiheit ausgesprochen. "Unser Ziel für die Abstimmung im Plenum ist es, die uneingeschränkte Panoramafreiheit zu erreichen", so Regner in einer Aussendung. Bei Gebäuden oder Skulpturen handle es sich laut Regner "um Werke des öffentlichen Raums, und dieser Raum darf nicht privatisiert werden". Die vorgeschlagene Regelung nennt sie "weltfremd". (fsc, 24.6.2015)