Die Forderungen von "Kunst hat Recht" kommen nur den allerwenigsten Kunstschaffenden zugute.

Foto: standard/georg Pichler

Befremdlich wirkt die derzeitige Diskussion zur Festplattenabgabe: Schon ob der im Grundgedanken absurden Logik des Generalverdachts und der komplett unzeitgemäßen Vorstellungen zur "digitalen Realität" von den Gegnerinnen und Gegnern zum Gespött gemacht, wird bei der Suche nach den Schuldigen oder der Profiteure jedoch oft auch weit über das Ziel hinaus geschossen. Denn zu den allermeisten Künstlerinnen und Künstlern dringen die Einnahmen nie vor, ebenso wie sie kein Mitspracherecht bei den – per Gesetz monopolistischen – Verwertungsgesellschaften haben.

Diese sind zwar Genossenschaften, verteilen jedoch nicht – wie oft von Laien angenommen – mit der Gießkanne ihre Einnahmen an die Künstlerinnen und Künstler, sondern nach einem nie veröffentlichten Aufteilungsschlüssel. Über diesen erteilen etwa am Beispiel AKM, der Verwertungsgesellschaft für "Autoren, Komponisten & Musikverleger", weder Statuten noch Jahresbericht auch nur annähernd Auskunft. Hier findet man zwar die Summe der Einnahmen, nicht jedoch, wieviel davon dezidiert Werken und somit einzelnen Künstlerinnen und Künstlern zugeordnet und ausbezahlt werden konnten. Dafür erfährt man, dass die AKM 18 Millionen Euro an Wertpapieren hält sowie großzügige Rückstellungen tätigt.

Die AKM-Pyramide

Eigentlich wäre die Aufgabe der 158 AKM-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lediglich, Dokumentationen zu Werknutzungen und Tantiemen entgegenzunehmen und gerecht – den tatsächlichen Werknutzungen entsprechend – unter den Mitgliedern aufzuteilen. In der Praxis jedoch mutiert dies auch mangels gesetzlicher Regelungen zu einer Art Pyramidenspiel: Die AKM schließt mit kleinen Radiostationen, Veranstaltungsstätten oder auch Gasthäusern meist nur Pauschalverträge ab. Womit sich die große Frage stellt, wer denn all die Tantiemen, die nicht direkt einem Künstler, einer Künstlerin zurechenbar sind, nun bekommen soll.

Festgestellt wird das, indem bei Radios die Häufigkeit der Wiedergaben bei großen privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern heranzogen wird oder bei Veranstaltungen und Lokalen stichprobenartig eine "repräsentative Auswahl" von nicht näher genannten "neutralen Instituten" getroffen wird. Wie oft, in welchem Ausmaß und wo diese alles entscheidenden Stichproben genommen werden, erfährt man nicht. So kommt der große Anteil der Einnahmen ausschließlich denen zugute, die ohnehin die meisten Tantiemen erhalten: Verlage, Major-Labels, Fendrich oder Gabalier. Die Einnahmen aus der Festplattenabgabe werden ebenso dort versickern.

Vermeintliche Interessenvertretung

Das Beispiel Radio und Veranstaltungsorte zeigt: Auch die meisten Indie-Künstlerinnen und -Künstler finanzieren indirekt diese mächtige Elite mit. Es verwundert, dass einige davon (wenn auch wenig namhafte) trotzdem ihren Weg zu einer mehr als zweifelhaften Initiative wie "Kunst hat Recht" finden. Diese Initiative, getragen von Verlagen und Verwertungsgesellschaften, versucht, den Anschein einer Interessenvertretung zu wahren. Doch ihre Forderungen kommen nur den allerwenigsten Künstlerinnen und Künstlern zugute. Und sie spielt mit dem Image aller tatsächlich Kunstschaffenden, die in Foren nun als Wegelagerer bezeichnet werden.

Lobbying unter falscher Flagge

Um diesen Lobbytätigkeiten unter falscher Flagge die Stirn bieten zu können, wäre wohl eine wirklich von der Mehrzahl der Urheberinnen und Urheber getragene Initiative vonnöten. Ohne einem Gegenpol und der entsprechenden Öffentlichkeit erscheinen Änderungen innerhalb der Verwertungsgesellschaften außerordentlich schwierig. Um Mitspracherecht zu erlangen, bedarf es nämlich einer "ordentlichen Mitgliedschaft", für welche man als Musiker bei der AKM (über mehrere Jahre hinweg) Tantiemen von mindestens 5.400 Euro jährlich (nach Abzug der Spesen für die Verwertungsgesellschaft) erwirtschaften muss. Schafft man diese für einzelne Künstlerinnen und Künstler heutzutage hohe Hürde, bleiben dem Vorstand laut Statuten und Mitgliedschaftsrichtlinien immer noch viele Möglichkeiten, internen Kritikerinnen und Kritikern die Mitbestimmung zu verwehren:

"Die Bewerbung kann abgelehnt werden, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Bewerbers liegen und die es zweifelhaft erscheinen lassen, dass der Bewerber den gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb fördern wird. Solche Gründe liegen etwa vor, wenn der Bewerber (...) durch sein Verhalten die Gesellschaft oder andere Bezugsberechtigte ideell oder materiell geschädigt hat."

"Darüber hinaus ist auch die Persönlichkeit des Bewerbers, seine Ausbildung, seine berufliche Stellung und seine Position im Musikleben in Betracht zu ziehen."

Indes soll bei Musikverlegern "insbesondere Bedacht" auf "deren Verknüpfung mit der Geschäftstätigkeit der AKM" genommen werden – ob besonders intensive Zusammenarbeit als Manko im Sinne eines Interessenkonflikts oder doch eher als Vorteil gilt, wird offen gelassen.

Mehr Verteilungsgerechtigkeit

Anstatt neue, fragwürdige Einnahmequellen wie die Festplattenabgabe zu kreieren, wäre zuerst dringend mehr Verteilungsgerechtigkeit geboten, ergo eine Reformierung beziehungsweise Demokratisierung der Verwertungsgesellschaften. Wohl erst dann wäre auch eine echte Debatte über ein zeitgemäßes Urheberrecht möglich. (Fabian Holzinger, 25.6.2015)