Wien – Der vierte Gesamtbericht der Taskforce Menschenhandel zeigt für Österreich eine Zunahme der Verdachtsfälle von Opfern von Kinderhandel auf. Außerdem stünde einer hohen Anzahl an Opfern von Menschenhandel nur wenige Verurteilungen gegenüber. Zudem forderte die Arbeitsgruppe Prostitution legale Arbeitsmöglichkeiten für Sexarbeiterinnen sowie eine Regelung der Ausübung per Bundeskompetenz.

Der Gesamtbericht umfasst den 4. Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels (III-177 d.B.) für die Jahre 2015 bis 2017, sowie die Tätigkeitsberichte zur Umsetzung des 3. Nationalen Aktionsplans sowie jene der Arbeitsgruppen Kinderhandel, Prostitution und Arbeitsausbeutung. Der Bericht liegt aktuell dem Parlament vor, wie der Pressedienst der Parlamentsdirektion am Montag per Aussendung bekannt gab.

Auffallend sei, dass der hohen Anzahl an Opfern wenige Verurteilungen gegenüberstehen. Als Beispiel wurden die Zahlen für das Jahr 2013 genannt, in dem zwei Personen wegen "Menschenhandels" sowie zwölf Personen wegen "Grenzüberschreitenden Prostitutionshandels" verurteilt worden sind.

Kinderhandel: Anstieg der Verdachtsfälle

Alleine was die Verdachtsfälle von Opfern von Kinderhandel betrifft, zeigen die Aufzeichnungen der Drehscheibe – einer Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Wien – eine eklatante Zunahme innerhalb dreier Jahre. So gab es 2012 noch 24 Verdachtsfälle und stieg 2013 auf 115, 2014 waren es bereits 193. Die Drehscheibe hat in diesem Zeitraum insgesamt 828 Minderjährige betreut. Die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF) hat im Berichtszeitraum, also ebenfalls 2012 bis 2014, 506 weibliche Opfer von Menschenhandel betreut.

Sexuelle Ausbeutung wird als häufigste Form des Menschenhandels genannt. Was den Sexmarkt betrifft, so geht die Arbeitsgruppe Prostitution davon aus, dass dieser "in Österreich kaum eingeschränkt oder vermieden werden kann". Man empfiehlt daher, legale Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen und diese im Sinne der Sexdienstleister gesetzlich zu regulieren. Es fehlen aber einheitliche gesetzliche Regelungen in den Bundesländern, ebenso teilweise eigene Prostitutionsgesetze. In Vorarlberg sei etwa eine legale Tätigkeit mangels genehmigter Bordellbetriebe oder sonstiger möglicher Alternativen nämlich nicht möglich.

Bundeskompetenz

Die Arbeitsgruppe empfiehlt daher, die Regelungen über Bordellbetriebe und die Ausübung des Prostitutionsgewerbes in die Bundeskompetenz zu übertragen. Bis dahin sollten die bestehenden Bestimmungen in den Bundesländern harmonisiert werden. Empfohlen werden außerdem Maßnahmen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung von Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleistern.

Keine Zahlen enthält die Aussendung beim Thema Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung. In Österreich werden dem Bericht der zuständigen Arbeitsgruppe zufolge nach wie vor Arbeitskräfte im Baugewerbe, bei Reinigungs- und Haushaltsarbeiten, in der Gastronomie und im Tourismus sowie in der Landwirtschaft ausgebeutet. Die meisten Opfer kommen in diesem Segment aus Bulgarien, Rumänien, Serbien, China und von den Philippinen, hieß es weiter. Insgesamt wurden ebenfalls die östlichen EU-Mitgliedsstaaten und europäischen Drittstaaten, sowie einige Staaten in Afrika und Asien als Herkunftsländer genannt. (APA, 29.6.2015)