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Die Höchstrichter des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe kippten am Dienstag die "Herdprämie" für Mütter, die Kinder daheim betreuen.

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"Mutti, wer wird auf uns aufpassen?" Die Kindergartentante oder der Kindergartenonkel. Das ist nach dem Fall des Betreuungsgeldes die Antwort der SPD. Die CSU kämpft dennoch weiter für ihre Leistung.

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Horst Seehofer, Ministerpräsident von Bayern, CSU-Chef sowie Erfinder und Verfechter des vom Bund bezahlten Betreuungsgeldes, hatte die Niederlage schon kommen sehen. Noch bevor das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündete, stellte er klar: Bayern wird einen finanziellen Ausgleich für jene Eltern schaffen, die ihre Kinder im Alter von 15 bis 36 Monaten zu Hause betreuen und nicht in den Kindergarten schicken wollen.

Die Leistung von 150 Euro im Monat erhalten in Deutschland derzeit rund 455.000 Familien. In 94,6 Prozent der Fälle beantragen die Mütter Betreuungsgeld. Das Betreuungsgeld war – nebst der Pkw-Maut für Ausländer – einer der Wahlkampfschlager der CSU gewesen. Und CDU wie SPD hatten sich (wie bei der Maut) dann in den Koalitionsverhandlungen gefügt und das Gesetz auf den Weg gebracht.

Bund formal nicht zuständig

Doch nun wird, zumindest aus Sicht der CSU, tatsächlich finanzieller Ausgleich nötig. Denn das Gericht hat das Betreuungsgeld erwartungsgemäß gekippt. Inhaltlich setzten sich die Richter mit der umstrittenen Familienleistung gar nicht auseinander. Dem Gericht reichte schon die Feststellung, dass der Bund für ein solches Betreuungsgeld formal gar nicht zuständig ist. "Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre", sagte Richter Ferdinand Kirchhof am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Der achtköpfige Senat fällte seine Entscheidung einstimmig und begründete sie so: Das Betreuungsgeld sei in Deutschland "nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich". Dies wäre nur der Fall, "wenn sich die Lebensverhältnisse in den Ländern in erheblicher, das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigender Weise auseinanderentwickelt hätten oder sich eine derartige Entwicklung konkret abzeichnete".

Die SPD ist über das Urteil, das das rot-grün regierte Bundesland Hamburg erstritt, äußerst erfreut. Im Wahlkampf hatte sie das Betreuungsgeld noch als "Herdprämie", die Mütter vom Arbeitsmarkt fernhalte, gegeißelt und kritisiert, dass es gerade Kindern aus sozial schwächeren Schichten den Weg in den Kindergarten versperre. "Das Betreuungsgeld hält viele Jungen und Mädchen von der frühkindlichen Bildung fern", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil und nannte das Urteil einen "Meilenstein". Ähnliche Genugtuung herrscht bei der Linkspartei, den Grünen und der FDP vor. Jene 900 Millionen, die pro Jahr für das Betreuungsgeld im Bundesetat eingeplant sind, will die SPD nun in den Ausbau von Kindergärten stecken.

"Rechtstechnisches" Urteil

Doch die CSU lässt trotz der Niederlage nicht locker und fordert weiterhin Bundesmittel für das Betreuungsgeld. Denn diese Leistung sei ja auf Basis einer Koalitionsentscheidung in Berlin eingeführt worden. "Die heutige rechtstechnische Entscheidung am Bundesverfassungsgericht ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung", erklärt Seehofer.

Jene Eltern, die das Betreuungsgeld beziehen, stehen nun ab August nicht mit leeren Händen da: Wer einen positiven Bescheid hat, bekommt die Leistung weiterhin ausbezahlt, bis der Anspruch erlischt, weil das Kind ohnehin zu alt ist. Aber neue Anträge müssen abgelehnt werden.

Ein Renner ist das Betreuungsgeld in Nordrhein-Westfalen und in Bayern. Deutlich weniger wird es in den östlichen Bundesländern in Anspruch genommen. In Thüringen wurde 2006 ein eigenes "Landeserziehungsgeld" eingeführt, das die neue rot-rot-grüne Koalition jetzt aber abgeschafft hat. Eine Studie der Uni Heidelberg zeigt, dass die Zahl der erwerbstätigen Mütter zweijähriger Kinder nach der Einführung des Betreuungsgelds um 20 Prozent gesunken ist. (Birgit Baumann aus Berlin, 21.7.2015)