"Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung" – diesen Satz wird ein 17-Jähriger wahrscheinlich nie vergessen, denn er kostete ihn die Lehrstelle bei der Porsche Holding. Zu lesen war das Facebook-Posting neben einem Foto der Freiwilligen Feuerwehr Feldkirchen, die an einem heißen Tag Flüchtlingskinder mit einer willkommenen Wasserdusche überraschte. Der Arbeitgeber reagierte schnell, beendete den Lehrvertrag, denn man lehne jegliche Art der Diskriminierung ab.

Der Lehrling hatte den Einsatz von Flammenwerfern gegen das junge Flüchtlingsmädchen gefordert.
Foto: freiwillige feuerwehr feldkirchen

Arbeitgeber und Hetze

Die Entlassung sorgte wiederum für heftige Debatten: Geht das zu weit? Martin Risak, Professor für Arbeitsrecht an der Uni Wien, kommentiert die Entscheidung aus rechtlicher Sicht: "Besonders ist in diesem Fall, dass es sich um einen Lehrling handelt. Denn Lehrlinge haben einen besonderen Kündigungsschutz: Man kann sie nicht kündigen, nur entlassen. Das kommt daher, dass die Lehre ja nicht nur ein normales Arbeitsverhältnis, sondern auch eine Chance für junge Menschen ist." Eigentlich handle es sich laut Risak um ein strafrechtliches Problem: "Die Kernfrage ist, ob Verhetzung gegeben ist, denn dann ist auch die Entlassung gerechtfertigt."

In Paragraf 23 der Strafgesetzbuches heißt es dazu:

"Wegen Verhetzung ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen

- eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder

- eine andere nach bestimmten Kriterien definierte Gruppe von Personen oder

- gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe

ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt. Das gleiche Strafmaß gilt für den, der für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine derartige Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht."

Verhetzung "recht eindeutig"

Der Fall ist für Risak "recht eindeutig": Das Posting richtete sich jedenfalls gegen eine bestimmte Gruppe, die breite Öffentlichkeit sei wahrscheinlich auch gegeben. Dann bleibe noch die Frage zu klären, ob die Aussage die Menschenwürde verletzt. "Jemanden anzünden ist schon recht extrem", sagt Risak.

Ihm fällt ein anderer Fall ein, in dem der Tatbestand Verhetzung nicht als gegeben eingeschätzt wurde: Weil sie im Rahmen einer Diskussion türkenfeindliche Witze nebst Verweisen auf Gaskammern auf Facebook gepostet hatten, waren vier Nutzer des sozialen Netzwerks wegen Verhetzung vor dem Landesgericht Innsbruck angeklagt. Der Tatbestand wurde vom Richter bestätigt. Anders fiel die Einschätzung des Oberlandesgerichts Innsbruck aus. Die Fortsetzung des Verfahrens endete dort mit einem Freispruch. Es soll sich laut Urteil deswegen um keine Verhetzung handeln, weil der Beklagte seinem Witz einen ";)"-Zwinkersmiley folgen ließ. Der stehe für "Nimm's nicht so ernst!", wie das Gericht mit Verweis auf Wikipedia begründete.

Problem Alltagsrassismus

Ein Problem sei dabei auch, dass viele Menschen nicht durchschauen würden, dass ihre Aussagen rassistisch sind, "weil der strukturelle Rassismus in der Gesellschaft schon so ausgeprägt ist", sagt Risak. "Aber das ist eine andere Baustelle." Wesentlich für den Arbeitsrechtler ist jedenfalls noch die Frage nach der "Vertrauenswürdigkeit": Hat die Äußerung Auswirkungen auf das Dienstverhältnis? Sagt der Arbeitgeber zum Beispiel, dass fremdenfeindliche Aussagen die Produktion negativ beeinflussen? Im Porsche-Fall hört es sich danach an.

Auch der Fall eines Post-Mitarbeiters, der diesen Mai einen Zettel mit der Aufschrift "Samstag keine Auszahlung / Samstag NIX AMS" an die Tür hängte, handelte laut Risak vertrauensunwürdig. Dass ein Mitarbeiter so mit Kunden spricht, sei nie im Interesse eines Unternehmens, sagt Risak. Nachdem das Zettel-Foto auf Facebook geteilt und massenhaft kommentiert wurde, "trennte" man sich vom betroffenen Mitarbeiter.

Foto: screenshot/facebook

Die Hetze im Netz wird in Zukunft noch öfter vor Gericht Thema sein, ist sich Risak sicher. Allerdings müsse diese immer von Fall zu Fall geklärt werden. Für den Arbeitsrechtler dabei zentral: Tritt man als Privatperson oder als Mitarbeiter auf?

Dem entlassenen Porsche-Lehrling wurde diese Frage zum Verhängnis, denn "wenn man auf seinem Profil nicht herausfinden könnte, wo er arbeitet, wäre es vielleicht gar nie so weit gekommen", sagt Risak. Leider sei den Menschen noch immer nicht bewusst, dass sie mit Informationen und Äußerungen im Netz vorsichtig umgehen müssen. (lhag, 28.7.2015)