Italien entscheidet über künstliche Befruchtung per Volksbefragung

Redaktion, 08. April 2005 11:21

Liberale Kräfte fordern die Aufhebung des strikten Bioethik-Gesetzes, das u.a. lesbischen Frauen die künstliche Befruchtung verbietet

Rom - In Italien wird am 12. Juni eine Volksabstimmung stattfinden, bei der über die Änderung des neuen Gesetzes über die künstliche Befruchtung entschieden werden soll. Dies wurde von Innenminister Giuseppe Pisanu am Freitag bekannt gegeben. Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war im vergangenen Jahr von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden.

Verbote

Dem Gesetz zufolge ist die Befruchtung mit Ei- oder Samenzellen, die nicht von dem kinderlosen Paar selbst stammen, verboten. Höchstens drei Eizellen dürfen jeweils im Reagenzglas befruchtet werden. Das Einfrieren von Embryonen ist praktisch verboten ebenso wie Leihmutterschaften.

Keine IVF für lesbische Frauen

Untersagt ist die künstliche Befruchtung von Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, allein stehend oder über 50 Jahre alt sind. Auch die Verwendung von Embryos für die wissenschaftliche Forschung ist verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits hunderte italienische Paare zu FortpflanzungsmedizinerInnen in die Schweiz und in andere europäische Länder getrieben.

Prodi warnt vor Volksabstimmunga

Das Gesetz spaltet nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch die Opposition. Während die KatholikInnen der gemäßigten Sammelbewegung Margherita das Gesetz im Parlament novellieren wollen, unterstützen die Linksdemokraten und die Anhänger des Gewerkschaftsverbands CGIL die von den Radikalen initiierte Referendumskampagne. Der Vatikan verteidigt das Gesetz, während der ehemalige EU-Kommissionspräsident Romano Prodi und wahrscheinliche Spitzenkandidat der oppositionellen Mitte-Links-Koalition bei der für 2006 geplanten Parlamentswahl vor einer Volksabstimmung über das heikle Thema gewarnt hatte.

Durchsetzbarkeit gering

Die Erfolgsaussichten von Volksabstimmungen in Italien sind eher gering. Zwar können sie bereits mit den Unterschriften von 500.000 Wählern beantragt werden, damit die Entscheidung rechtsgültig ist, müssen sich aber zumindest 50 Prozent der Stimmberechtigten am Referendum beteiligen. Die GegnerInnen des Referendums rufen ihre AnhängerInnen daher meist zur Enthaltung auf, damit dieses Quorum nicht erreicht wird. (APA)

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