Ministerium und Oberstaatsanwaltschaft forderten Bericht aller Telefonprotokolle über Wiener Begleitagentur an
Wien/Korneuburg - Aufregung herrscht derzeit bei der
Oberstaatsanwaltschaft Wien und im Justizministerium um die
Ermittlungen gegen eine noble Wiener Begleitagentur, deren Betreiber
im Vorjahr in Korneuburg verurteilt worden sind. Wie dieStandard.at in Berufung auf die Stadtzeitung "Falter" berichtete, hatten sie ihrem prominenten Kundenkreis teils minderjährige Mädchen aus Osteuropa vermittelt.
Strafbarer Sex
Obwohl seit August 2002 Sex gegen Entgelt mit Personen unter 18
Jahren strafbar ist, interessierte sich die zuständige
Staatsanwaltschaft Korneuburg für die Freier - unter ihnen ein
prominenter US-Anwalt, ein Wiener Strafverteidiger, ein Mitarbeiter
der Parlamentsdirektion, Botschaftsangehörige, honorige
Geschäftsleute und Manager - erstaunlich wenig. Nicht einmal der
hier zu Lande immer wieder präsente US-Advokat wurde behelligt,
obwohl dieser - wie nun von der Wiener Stadtzeitung "Falter"
veröffentliche Abhörprotokolle der Polizei ergeben - sich in einem
Wiener Hotel ausgiebig mit einer 17-jährigen Schülerin aus Litauen
vergnügt haben dürfte.
Bis dator keine Erhebungen
Gegen den Anwalt und andere Kunden des Callgirlrings wurde seitens
der Justiz keine Erhebungen betrieben. Sie wurden zum Teil nicht ein
Mal als Zeugen einvernommen, was klarstellen hätte können, ob sie
über das jugendliche Alter der Prostituierten Bescheid wussten. Im
Justizministerium rätselt man nun, weshalb das unterblieben ist. "Das
ist uns derzeit auch nicht klar", so Sektionschef Roland Miklau am
Mittwoch im Gespräch mit der APA.
Jetzt wird geprüft
Das Ministerium, aber auch die der Korneuburger Anklagebehörde
unmittelbar vorgesetzte Oberstaatsanwaltschaft Wien haben deshalb
jetzt von der Staatsanwaltschaft einen Bericht samt dem gesamten
Inhalt der getätigten Telefonüberwachung angefordert. Sollte sich
heraus stellen, dass die Tathandlungen nach dem August 2002 gesetzt
worden sind, "können gegen die betreffenden Kunden jederzeit die
Ermittlungen eingeleitet bzw. fortgesetzt werden, falls sie bisher
nicht vernommen worden sind. Die Verjährungsfrist beträgt nämlich
fünf Jahre", erläuterte Miklau. (APA)