Die Staatsanwaltschaft hat zweimal lebenslange Haft sowie eine Jugendstrafe von neun Jahren und acht Monaten für die jungen Männer gefordert. Für die Ankläger steht auch nach halbjährigem Prozess fest: Der Mord war gemeinschaftlich als "Hinrichtung" geplant worden. Hatin Sürücü habe sterben müssen, weil den Brüdern ihr Lebensstil nicht passte und sie sich für ihre Schwester schämten.
Der jüngste, inzwischen 20-jährige Angeklagte hatte gestanden, seine Schwester erschossen zu haben. In der von seinem Anwalt verlesenen Erklärung stand aber auch, seine Brüder - heute 25 und 26 Jahre alt - hätten damit nichts zu tun.
"Ich habe die Tat allein begangen. Niemand in der Familie hat mir dabei geholfen", beteuerte er und zeigte auch Reue. "Das, was ich getan habe, ist nicht wieder gutzumachen." Sein Verteidiger ergänzte, der Angeklagte habe seine Familie schützen wollen, als er seine Schwester tötete, tatsächlich habe er diese Familie aber zerstört.
Schutz für Brüder
Doch wird spekuliert, ob der jüngste Angeklagte, der nach milderem Jugendstrafrecht verurteilt werden kann, seine Brüder nach Absprache mit der aus Ostanatolien stammenden Familie vor langjährigen Haftstrafen bewahren sollte. Die beiden älteren Brüder stritten jede Tatbeteiligung ab.
Der Tod von Hatin Sürücü hatte eine bundesweite Debatte über Zwangsehen und sogenannte "Parallelwelten"von AusländerInnen in Deutschland ausgelöst. Die junge Frau hatte sich nach einer Zwangsverheiratung in der Türkei von ihrem Mann gelöst und in Berlin ein eigenständiges Leben mit ihrem kleinen Sohn begonnen.
Gegen den heftigen Widerstand der streng traditionell lebenden Familie zog sie aus der elterlichen Wohnung aus, holte ihren Schulabschluss nach und begann eine Lehre als Elektroinstallateurin.
Nach dem Gewaltverbrechen hatten junge Türken an einer Schule in Berlin-Neukölln die Tat gebilligt, weil Hatin wie eine Deutsche gelebt habe. Dies sorgt wiederum für Schlagzeilen. (dpa, DER STANDARD, Print, 11.4.2006)
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