Stichwort: Für grenzüberschreitenden Prostitutionshandel sieht das Strafgesetzbuch von einem bis zehn Jahren Haft vor
Wien - Der grenzüberschreitende Handel mit Mädchen und
jungen Frauen zum Zwecke der Prostitution gilt als moderne Form der
Sklaverei. Er wird oftmals von organisierten Banden betrieben, die
ihren Opfern meistens vorgaukeln, sie könnten ihnen im Westen seriöse
Jobs als Tänzerinnen oder Verkäuferinnen beschaffen. Die solcherart
Getäuschten stammen in vielen Fällen aus dem Baltikum oder
bitterarmen osteuropäischen Staaten.
Sieben Milliarden Euro
Österreich ist für die ProfiteurInnen eine Art "Drehscheibe" und
stellt als solche zugleich Transit- und Zielland dar. So mies die
Geschäfte der MenschenhändlerInnen ablaufen - zu ihrer "Ware" zählen auch
aufs Stehlen ausgerichtete Kinder -, so ergiebig schlagen sich diese
zu Buche: Laut Oberst Gerald Tatzgern vom Bundeskriminalamt (BK)
werden damit in Europa jährlich rund sieben Milliarden Euro
umgesetzt.
Strafen
Die maßgeblichen Bestimmungen gegen den Frauenhandel sind im
Strafgesetzbuch (StGB) im Abschnitt "Strafbare Handlungen gegen die
sexuelle Integrität und Selbstbestimmung" geregelt. In erster Linie
kommt dabei der im Jahr 2004 novellierte Par. 217 StGB zum Tragen,
der dezidiert den grenzüberschreitenden Prostitutionshandel unter
Strafe stellt: Dabei spielt es keine Rolle, ob die betroffenen Frauen
in ihrer Heimat zuvor schon der Prostitution nachgegangen sind oder
nicht.
Wer eine Frau in einem anderen Staat als in dem, dessen
Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt hat, der Prostitution zuführt oder sie hiefür anwirbt,
muss demnach mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren rechnen. Begeht er die Tat gewerbsmäßig - also um sich damit
eine fort laufende Einnahmequelle zu verschaffen -, drohen ihm bis zu
zehn Jahre Haft.
Von einem bis zehn Jahren
Zwischen einem und zehn Jahre Gefängnis sich auch vorgesehen, wenn
eine Frau über die wahren Absichten der TäterInnen getäuscht und so zur
Ausreise bewogen wird oder mit Gewalt bzw. gefährlicher Drohung
gezwungen wird, sich in einen anderen Staat zu begeben, um sich in
diesem als Sex-Arbeiterin zu verkaufen. (APA)