Lebensbedrohlich
Mit der Thematik werden auch ÄrztInnen und Hebammen in Deutschland konfrontiert, da hier lebende verstümmelte Frauen zu ihnen in die Praxis kommen. Spätestens wenn eine zugenähte Frau ein Kind bekommt, wird die Genitalverstümmelung zum lebensbedrohlichen Problem. Die Vagina muss für die Entbindung rechtzeitig aufgeschnitten werden. In Deutschland ist es bereits vorgekommen, dass ÄrztInnen nach der Entbindung, die Frauen wieder zugenäht haben, so dass ihr Leiden fortgesetzt wurde.
Verbreitung
Außerdem gibt es Berichte über Einzelfälle, in denen in Deutschland lebende Migrantinnen von ihren Eltern ins Herkunftsland gebracht wurden, um sie dort radikal beschneiden zu lassen. Die genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen ist in knapp 30 Ländern Afrikas, im Süden der arabischen Halbinsel, im Irak und in Teilen Asiens üblich und ist mit der männlichen Beschneidung, bei der die Vorhaut in Teilen oder ganz entfernt wird, nicht zu vergleichen. Oft wird dieser Eingriff unter schlechten hygienischen Umständen und ohne Narkose durchgeführt. Die Mädchen und Frauen verlieren durch die Verstümmelung zum großen Teil die Fähigkeit sexueller Erregbarkeit und leiden zudem meist an permanenten Schmerzen.
Problem der Einflussnahme
Obwohl die Regierung die Praxis der genitalen Verstümmelung von Frauen verurteile, habe sie keinen Einfluss auf die entsprechenden Berufsverbände der ÄrztInnen, Hebammen und Pflegeberufe, heißt es aus Berlin. Regelungen zur Berufsausübung in Gesundheitsberufen fielen in die Zuständigkeit der Länder. Zuvor hatte die FDP bei einer entsprechenden Anfrage in einer Vorbemerkung festgestellt, dass die Zahl der von ÄrztInnen vorgenommenen Verstümmelung zunimmt. Hierzulande gilt die Genitalverstümmelung als Körperverletzung und ist somit nach deutschem Recht strafbar. In weiten Teilen der Welt werde die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane als schwerwiegende Menschenrechtsverletzung angeprangert. (red)
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Der Lösungsansatz für dieses Problem zumindest in Europa sollte den sofortigen Verlust des Aufenthaltsrechts für die Erziehungsberechtigten nach sich ziehen bzw. unbedingte Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung bei Besitz der Staatbürgerschaft. Weiters sollte es keine Verjährung geben.
Darüberhinaus sofortiges Berufsverbot und Verurteilung von Ärzten,die FGM hier durchführen und Strafandrohung für Mitwisser, ob im Bekanntenkreis oder schweigende Ärzte. Gegenüber solchen ritualisierten Jahrhunderte alten Praktiken helfen nur massive Konsequenzen und zusätzliche intensive Aufklärung.
1. Recht auf sexuelle Freiheit. Dies schließt jederzeit und in jeder Lebenssituation jede Form von sexuellem Zwang, Ausbeu-tung und Missbrauch aus.
2. Recht auf sexuelle Autonomie und auf die Unverletzlichkeit und den Schutz des sexuellen Körpers
3. Recht auf die sexuelle Privatsphäre
4. Recht auf sexuelle Gleichbehandlung
5. Recht auf sexuelle Lust
6. Recht auf den sexuellen Ausdruck von Gefühlen
7. Recht auf freie sexuelle Verbindung
8. Recht auf freie und selbstverantwortliche Wahl bei der Fortpflanzung
9. Recht auf sexuelle, wissenschaftlich fundierte Information
10. Recht auf umfassende Sexualerziehung
11. Recht auf sexuelle Gesundheitsvorsorge und Gesundheitspflege
Declaration of the 13th World Congress of Sexology, 1997
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