Alleine in Deutschland 30.000 Fälle von Genitalverstümmelung
Berlin - Rund 30.000 Frauen und Mädchen sollen in Deutschland
Opfer von Genitalverstümmelung geworden sein. Diese Zahl beruht auf
der Einschätzung der Bundesregierung, genaue Daten über die Anzahl
der Opfer liegen nicht vor. Die Begründungen - traditionelle oder
religiöse Motive, medizinische Mythen und die Unterdrückung des weiblichen Sexualtriebes - führen je nach Art des Eingriffs zur Amputation der äußeren
Schamlippen und der Klitoris, die Vagina wird zu einer erbsengroßen Öffnung zusammengenäht.
Lebensbedrohlich
Mit der Thematik werden auch ÄrztInnen und Hebammen in Deutschland
konfrontiert, da hier lebende verstümmelte Frauen zu ihnen in die
Praxis kommen. Spätestens wenn eine zugenähte Frau ein Kind
bekommt, wird die Genitalverstümmelung zum lebensbedrohlichen
Problem. Die Vagina muss für die Entbindung rechtzeitig
aufgeschnitten werden. In Deutschland ist es bereits vorgekommen,
dass ÄrztInnen nach der Entbindung, die Frauen wieder zugenäht haben,
so dass ihr Leiden fortgesetzt wurde.
Verbreitung
Außerdem gibt es Berichte über Einzelfälle, in denen in
Deutschland lebende Migrantinnen von ihren Eltern ins Herkunftsland
gebracht wurden, um sie dort radikal beschneiden zu lassen. Die
genitale Verstümmelung von Mädchen und Frauen ist in knapp 30
Ländern Afrikas, im Süden der arabischen Halbinsel, im Irak und in
Teilen Asiens üblich und ist mit der männlichen
Beschneidung, bei der die Vorhaut in Teilen oder ganz entfernt
wird, nicht zu vergleichen. Oft wird dieser Eingriff unter
schlechten hygienischen Umständen und ohne Narkose durchgeführt.
Die Mädchen und Frauen verlieren durch die Verstümmelung zum großen
Teil die Fähigkeit sexueller Erregbarkeit und leiden zudem meist an
permanenten Schmerzen.
Problem der Einflussnahme
Obwohl die Regierung die Praxis der genitalen Verstümmelung von
Frauen verurteile, habe sie keinen Einfluss auf die entsprechenden
Berufsverbände der ÄrztInnen, Hebammen und Pflegeberufe, heißt es aus
Berlin. Regelungen zur Berufsausübung in Gesundheitsberufen fielen
in die Zuständigkeit der Länder. Zuvor hatte die FDP bei einer
entsprechenden Anfrage in einer Vorbemerkung festgestellt, dass die
Zahl der von ÄrztInnen vorgenommenen Verstümmelung zunimmt.
Hierzulande gilt die Genitalverstümmelung als Körperverletzung und
ist somit nach deutschem Recht strafbar. In weiten Teilen der Welt
werde die Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane als
schwerwiegende Menschenrechtsverletzung angeprangert. (red)