Deutschland: Lesbische Frau darf nicht in den Iran abgeschoben werden

Redaktion, 07. August 2006 14:03

Verwaltungsgericht Stuttgart anerkennt Gefahr der Verfolgung

Stuttgart - Wegen der Gefahr unverhältnismäßiger oder diskriminierender Bestrafung darf eine lesbische Frau nicht aus Deutschland in den Iran abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Eine Verfolgung könne auch dann vorliegen, wenn die Bedrohung des Lebens oder der Freiheit an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe anknüpfe, die sich auf das gemeinsame Merkmal der sexuellen Ausrichtung gründe, erklärten die RichterInnen.

Verlust der persönlichen Identität

Die 27 Jahre alte Klägerin war im September 2003 nach Deutschland eingereist. Sie hatte erklärt, sie könne nicht mehr im Iran leben, weil sie dort ihre persönliche Identität zu verlieren drohe, von der Gesellschaft ausgeschlossen und nicht akzeptiert sei. Sie wolle ihr Homosexualität ausleben, ohne Verfolgung bis zur Todesstrafe befürchten zu müssen.

Die Frau habe durch ihre "maskuline Erscheinung" und die lebendige Schilderung ihrer Identität glaubhaft gemacht, dass sie zu einer Gruppe gehöre, die im Iran als andersartig betrachtet werde, erklärte das Gericht. Ihre homosexuelle Ausrichtung sei schicksalhafter Bestandteil ihrer Gesamtpersönlichkeit, die zudem durch das Bedürfnis geprägt sei, sich wie ein Mann zu kleiden und aufzutreten und vor allem keinen Tschador zu tragen.

Die Wahrscheinlichkeit, verfolgt und bestraft zu werden, sei für homosexuelle Frauen im Iran sehr hoch. Eine solche Beziehung sei ein absoluter Tabubruch, schlimmer noch als unter Männern, urteilte das Gericht. (APA/AP)

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12 Postings
emanze c
14.08.2006 17:56

Es stimmt schon, dass lesbische Frauen in islamischen Gesellschaften unter besonders schweren Bedingungen leben (auf einen Mann wird eingeredet, er solle doch heiraten, wenn nicht, ist er halt ein "Playboy"; eine Frau wird nicht groß gefragt, sondern möglichst früh, um die Jungfräulichkeit zu gewährleisten und die Gefahr, Schande über die Familie zu bringen zu bannen, verheiratet; nicht zu vergessen dass die Ehefrau dem Mann Gehorsam schuldet und nicht umgekehrt). Allerdings ist die staatliche Verfolgung für männliche HOmosexuelle gravierender, würde ich sagen: Todesstrafe nach 1x erwischt werden, bei lesbischen Frauen beim vierten Mal. Und wurde nicht kürzlich ein homosexueller Iraner aus Deutschland abgeschoben?

highway
09.08.2006 00:29
Genau genommen ist auch dieses Urteil nur ein Beweis für die Diskriminierung von Frauen in Deutschland!

Wie hätte eigentlich ein Richter argumentieren können, damit man ihm keine Diskriminierung vorwerfen kann?

Menschen Kind
08.08.2006 12:44
Durch 'maskuline Erscheinung' glaubhaft gemacht!

Soso. Was macht dann eine Lesbe, die das 'Pech' hat, 'normal' auszusehen? Wäre das dann ein Fall von 'nicht glaubhaft, dass sie zu dieser Sozialen Gruppe gehört'?!!

Würde man so eine Frau abschieben, ihre untragbare Lebenssituation in der Heimat einfach ignorieren? Das kann's doch wohl nicht sein!!!

Mynnia
 
08.08.2006 17:33

Tja, wenn sie hübsch ist, wird sie eh zwangsverheiratet und dann zählt ihre Neigung nix.

Rote Zecke
08.08.2006 12:24
Ist die Wahrscheinlichkeit, verfolgt und bestraft zu werden, im Iran nicht für alle Frauen, die keinen Tschador tragen wollen, sehr hoch?

Susi Stattnam
08.08.2006 06:25
ist es nicht Grund genug,

als Frau keinen Tschador tragen zu wollen?

reiner nutzwert
30.08.2006 09:00
wäre eventuell ein grund,

nur das würde unsere aufnahmekapazitäten bei weitem übersteigen.

woessman
 
08.08.2006 14:15
offensichtlich nicht


das selbstbestimmungsrecht der frauen ist anscheinend kein menschenrecht .... :o(

Mynnia
 
17.08.2006 07:25

Frauenrechte werden interessanterweise als Extrawurst und nicht als Menschenrechte angesehen.

Frauen sind also, nach allem, was die Biologie uns vorgelogen hat, auch nach Erbringung des genetischen Beweises, keine Menschen (Naja, wer verkauft und zwangsverheiratet schon Menschen?)

woessman
 
07.08.2006 17:48

was wäre gewesen, wenn diese frau nicht das zweifelhafte glück gehabt hätte, eine "maskuline Erscheinung" zu sein?

und muss ein schwuler asylbewerber in zukunft eine effemierte tunte sein, um asyl zu bekommen?


reiner nutzwert
30.08.2006 09:04
das ist sicher ein problem,

dass eine sexuelle prägung unbedingt mit einem schematisierten verhalten einhergehen muss. schwule müssen automatisch tuntig, lesben butch sein. was machen dann bisexuelle? von 0-12 uhr so, danach so? für die lesbe hier in dem beispiel war das klischeedenken gut, ansonsten sollte sich dieses denken schleunigst ändern.

ich kenne viele maskuline "normalerscheinende" schwule und bisexuelle männer und feminine "normalerscheinende" lesbische und bisexuelle frauen.

lebertran2
13.10.2006 15:43
seids aber auch schwer zufriedenzustellen

1. sie hat ja asyl bekommen.
2. muss das gericht bzw. die behörde ja auch darlegen wie sie es beweisen konnte. das aussehen, die kleidung , der haarschnitt, ist wie wir alle wissen oft - wenn auch nicht immer - doch ein hinweis auf die sexuelle orientierung.
3. der asylgrund ist leicht zu behaupten schwer zu widerlegen und schwer zu beweisen. viele der in wien lebenden nigerianer haben den asylgrund homosexualität angegeben. habe nicht den eindruck, dass das in allen fällen stimmt.

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