Gesetz, das muslimische Lehrerinnen betrifft, verstoße gegen die Grundrechte und das
Gleichheitsgebot
München - Das Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen
in Bayern bleibt umstritten. Grüne und SPD forderten am Donnerstag im
Landtag die Aufhebung des Verbots. Das Gesetz verstoße in
diskriminierender Art und Weise gegen die Grundrechte und das
Gleichheitsgebot, sagte die Rechtsexpertin der Grünen, Christine
Stahl. Die SPD verwies darauf, dass die CSU mit dem Kopftuchverbot
ungewollt zur Verbannung christlicher Symbole beitragen könnte.
Problem geschaffen, nicht gelöst
"Ihre Vorurteile haben zu diesem Gesetz geführt, und dieses Gesetz
ist hirnrissig", sagte Stahl. Sie verwies auf eine Umfrage,
derzufolge Kopftuchträgerinnen ganz ähnliche Wünsche haben wie
nicht-muslimische Frauen - darunter Erfolg im Beruf. "Sie haben kein
Problem gelöst, sie haben eines geschaffen", sagte der
SPD-Rechtsexperte Franz Schindler. "Wer künftig religiöse Symbole
haben möchte, darf kein Gesetz beschließen, das gegen den
Gleichheitsgrundsatz verstößt." Sonst seien alle religiösen Symbole
gefährdet.
Hintergrund
In Stuttgart hatte das Verwaltungsgericht im Sommer
geurteilt, dass das baden-württembergische Kopftuchverbot gegen das
Recht auf religiöse Gleichbehandlung verstößt, weil katholische
Ordenstracht zugelassen ist, nicht aber das muslimische Kopftuch.
Die CSU betonte, das Stuttgarter Urteil sei auf Bayern nicht
anwendbar, weil im bayerischen Gesetz das Kopftuch nicht eigens
genannt wird. "Das Gesetz verbietet keine Kopftücher, sondern es
stellt abstrakt auf Kleidungsstücke ab, ohne diese zu benennen",
sagte Eisenreich. Im bayerischen Gesetz ist nicht vom Kopftuch die
Rede, sondern von religiösen Symbolen und Kleidungsstücken, die als
eine mit den verfassungsrechtlichen Grundwerten unvereinbare Haltung
verstanden werden könnten. (APA/dpa)