Eine Frau wegen Mordes an Ehemann, zweite wegen außerehelichem Geschlechtsverkehr verurteilt - Menschenrechtsorganisation WADI fordert Aufhebung der Urteile
Düsseldorf/Wien - Die Menschenrechtsorganisation WADI
(Verband für Krisenhilfe und solidarische Entwicklungszusammenarbeit)
hat in einer Aussendung die iranischen Behörden dazu aufgerufen, das
Todesurteil gegen zwei kurdischstämmige iranische Frauen aufzuheben.
Weiters forderte die Organisation die Bundesregierung sowie die EU
dazu auf, "gegen dieses Urteil unmissverständlich zu protestieren".
Einer der Beschuldigten wird vorgeworfen, einen Mann getötet zu
haben, der zweiten, durch eine außereheliche Beziehung schwanger
geworden zu sein.
Recht auf Selbstverteidigung
Wie die in den Niederlanden beheimatete kurdische
Nachrichtenagentur Firat News berichtete, wurde eine 21-jährige
Kurdin von einem Gericht wegen "Schwangerschaft nach außerehelicher
Beziehung" zum Tode verurteilt. Der Mann, mit dem diese außereheliche
Beziehung eingegangen worden sein soll, wurde nach 99
Peitschenschlägen freigelassen. In der Aussendung verurteilt WADI die
"frauenfeindlich Politik Irans aufs schärfste" und kritisiert vor
allem, dass die "patriarchalen Strukturen" den Frauen im Land "das
Selbstbestimmungsrecht über ihr Leben" und weiters "das Recht auf
Selbstverteidigung" absprechen würden. Frauen würden prinzipiell als
"Schuldige" gebrandmarkt.
Laut der kurdischen Menschenrechtsorganisation RMMK handelte es
sich bei dem Mord um Notwehr, da der Mann versucht habe, die Frau zu
vergewaltigen. WADI merkte an, "solange Frauen nicht als freie
Individuen gesehen werden, wird das Entscheidungsrecht über das Leben
der Frauen immer bei denen liegen die die Frauen als ihr Eigentum,
als Objekt sehen". Die Folgen dieser Mentalität seien "Morde,
Vergewaltigungen, Entrechtung, Freiheitsberaubung, Entmündung von
Frauen". (APA)