Antrag auf vorzeitige Scheidung einer aus Marokko stammenden Deutschen abgelehnt - Richterin als befangen erklärt und von Fall abgezogen
Frankfurt/Main - In einem Frankfurter
Scheidungsverfahren hat sich eine Familienrichterin bei einer
Entscheidung auf den Koran berufen. Sie wurde darauf am Mittwoch als
befangen erklärt und von dem Fall abgezogen, wie das Amtsgericht
Frankfurt am Main mitteilte. Sie hatte demnach im Rahmen des
Verfahrens darauf hingewiesen, dass das Paar aus "dem marokkanischen
Kulturkreis" stamme, "für den es nicht unüblich sei, dass der Mann
gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe." In einer
dienstlichen Erklärung zu dem von der Anwältin der Ehefrau gestellten
Befangenheitsantrag habe sie ihre rechtliche Einschätzung dann unter
Bezug auf eine Stelle im Koran verdeutlicht.
Keine "unzumutbaren Härte" wegen "marokkanischen Kulturkreises"
Das Paar heiratete laut Amtsgericht im Jahr 2001 "gemäß den
Vorschriften des Korans". Seit Mai 2006 leben die beiden getrennt
voneinander. Im vergangenen Juni untersagte das Familiengericht in
einem Verfahren nach dem so genannten Gewaltschutzgesetz dem Mann,
sich der Wohnung der Frau weiter als bis auf eine Entfernung von 50
Metern zu nähern. Diese beantragte den Angaben zufolge die sofortige
Scheidung, weil sie von ihrem Mann schwer misshandelt und auch noch
nach der Trennung von ihm bedroht worden sei.
Für eine Scheidung muss eine Ehe nach deutschem Recht als
gescheitert erklärt werden. Das wird gewöhnlich nach einem
Trennungsjahr festgestellt. Eine vorherige Scheidung ist nur bei
einer "unzumutbaren Härte" möglich. Die Ehefrau beantragte nun vor
Gericht Prozesskostenhilfe, um eine vorzeitige Scheidung nach der
Härtefallregelung zu erreichen. Die zuständige Richterin wies die
Frau dabei darauf hin, dass nach ihrer Bewertung die Voraussetzungen
für eine Härtefallentscheidung nicht vorlägen. In diesem Zusammenhang
nahm sie Bezug auf den "marokkanischen Kulturkreis", in dem das
Züchtigungsrecht des Mannes nicht unüblich sei. Sie schlug vor, das
Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.
Antrag nun stattgegeben
Die Anwältin beantragte auf Grund der Begründung im Jänner, die
Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Diesem Antrag
gab ein anderer Richter am Mittwoch statt. Seine Entscheidung ist
nicht anfechtbar. Für das Scheidungsverfahren ist daher ab jetzt eine
andere Richterin zuständig.
"Verheerendes Signal für
muslimische Frauen"
Die Islamismus-Expertin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Kristina
Köhler (CDU), bezeichnete den Fall als "verheerendes Signal für
muslimische Frauen". Es sei "unerträglich und widerlich", wenn die
Frauen von einem deutschen Gericht auf ein vermeintliches islamisches
Züchtigungsrecht verwiesen würden. Eine Richterin an einem deutschen
Familiengericht habe sich an das Zivilrecht und nicht an das
islamische Recht zu halten. Es gebe in Deutschland kein
Züchtigungsrecht, auch nicht für islamische Männer.
Zypries: "Einzelfall"
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries betonte, der Koran
stehe nicht über dem Grundgesetz. Davon sei die Richterin in
ihrer Begründung auch nicht ausgegangen. "Ansonsten gibt es eben
solche Einzelfallentscheidungen, die einen manchmal, wenn man
sie so über die Presse wahrnimmt, fassungslos machen", erklärte
sie in Berlin.
Frauenrechtlerinnen widersprechen
Um einen Einzelfall handelt es sich jedoch aus Sicht der
Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates nicht. "Seit vielen Jahren
beobachten wir, dass gerade die Rechtsprechung große
Schwierigkeiten hat, deutsches Recht anzuwenden, auch bei
Muslimen", sagte sie im RBB.
Muslim-Verbände distanzieren sich
Muslim-Verbände haben indes die Rechtfertigung ehelicher Gewalt verurteilt. "Die körperliche Züchtigung
einer Ehefrau durch ihren Mann wird nicht vom Islam gedeckt",
sagte der Vorsitzende des Islamrats, Ali Kizilkaya, am
Donnerstag. Ebenso erklärte der Zentralrat der Muslime,
Misshandlungen von Menschen, egal welchen Geschlechts, seien
auch im Islam Scheidungsgründe. "Einer misshandelten Frau ist es
auf keinen Fall zuzumuten, die Ehe fortzuführen", teilte die
Organisation mit.
Auch das Zentrum für Türkeistudien lehnte auch das Vorgehen
der Amtsrichterin ab, wandte sich jedoch zugleich gegen eine
verbreitete islamfeindliche Haltung, die hinter ihrer
Entscheidung stehe. Die Annahme, Gewalt gegen Frauen seien Teil
des Islam, würden offenbar viele Kommentatoren des Falls teilen,
teilte die Stiftung mit. Ein derart stereotypes Islambild selbst
bei einer deutschen Richterin sei alarmierend.
Suren-Zitat
In Vers 34 (35) der vierte Koran-Sure (Al-Nisá/Die Frauen) heißt
es: "Die Männer stehen den Frauen in Verantwortung vor, weil Allah
die einen vor den anderen ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem
Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und
diejenigen, die (ihrer Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren.
Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet
sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so
sucht gegen sie keine Ausrede. Wahrlich, Allah ist Erhaben und Groß." (APA/Reuters/red)