Experte Zeger empfiehlt: Fonds Soziales Wien soll "die Liste einfach wegwerfen"
Wien - Die über hundert Frauennamen umfassende so genannte Prostituierten-Liste aus dem Innenministerium, anhand derer - wie
bereits berichtet - das Land Wien überprüfen soll, ob die angeführten Asylwerberinnen weiter Anspruch auf Grundversorgung haben, ruft Datenschützer Hans Zeger auf den Plan. Die Empfangsbehörde, der Fonds Soziales Wien, solle "die Liste einfach wegwerfen" empfiehlt er dringend.
Andernfalls würde sich der Fonds und somit das Land Wien einer "eklatanten Datenschutzverletzung schuldig machen". Fänden aufgrund der Auflistung wirklich Überprüfungen statt - noch dazu mit negativen Folgen für die Frauen -, "dann wäre das, als würden etwa bei der Strafhöhenbemessung von Schnellfahrern Steuerbescheide herangezogen, die den Verwaltungsbehörden von den Finanzämtern pauschal zur Verfügung gestellt wurden".
Dass Finanzämter solche Informationen gebündelt weitergeben könnten, sei "unserem Rechtsverständnis zufolge absurd", meint Zeger - auch wenn sich die Verwaltungsbehörden damit "viel Arbeit und Geld ersparen könnten". Ebenso fragwürdig - "und darüber hinaus an den Pranger stellend" - sei eine Auflistung mutmaßlicher Prostituierter durch das Innenministerium. Mit einem solchen Vorgehen verstoße auch das Ministerium gegen den Datenschutz.
Im Ministerium vermeint man, wie berichtet, nichts über die Asylwerber-Prostituiertenliste zu wissen, die dem Fonds dessen Angaben zufolge vor vier Wochen zugestellt worden ist. Um die Sachlage aufzuklären, kündigte die Wiener Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun am Mittwoch eine Anfrage an die zuständige Stadträtin Sonja Wehsely (SP) an.
Laut Korun besteht der "Verdacht, dass das Ministerium mit Druckausübung Geld zu sparen versucht". Immerhin gingen die Grundversorgungskosten für Asylwerber nach einem Jahr Bezug vom Land auf den Bund über. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe 19.04.2007)