Wien - Grundsätzlich könne man "Verkehr mit Schutz vorschreiben, wenn Prostitution arbeitsrechtlich abgesichert oder ein Gewerbe wäre", bestätigt Wiens Frauenstadträtin Sandra Frauenberger (SP) im Standard-Gespräch. Gleichzeitig weiß sie aber, dass dies kein Allheilmittel sei: "Das könnte auch dazu führen, dass halt mehr gezahlt wird, damit sie es trotzdem ohne Schutz macht." Und wenn Strafen drohen, sei das zwar grundsätzlich abschreckend, "aber vom Gewaltschutz für Frauen wissen wir auch: Je geringer die Gefahr ist, erwischt zu werden, desto geringer ist der Abschreckungseffekt."

Derzeit wird SP-intern diskutiert, wie die sozial- und arbeitsrechtliche Situation von Prostituierten verbessert werden könnte. Die Wiener Grünen hatten bereits gefordert, "Sexarbeit" als legales Gewerbe zu etablieren. Die jüngste Initiative kam diesen März von der Wiener ÖVP, die eine "Legalisierung" und eindeutige "rechtsstaatliche Regelung" von Prostitution forderte.

Kein Dienstverhältnis nach Höchstgerichts-Entscheid

Seitens der SPÖ sei bereits ein "Positionspapier" beschlossen worden, wie Frauenberger erläutert, das folgende Forderungen enthält: Die "Sittenwidrigkeit" solle aufgehoben werden - denn im Jahr 1989 gab es einen Höchstgerichts-Entscheid, wonach "Verträge, die sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt zum Inhalt haben" sittenwidrig seien. Die Folge: Prostituierte können kein Dienstverhältnis eingehen - und auch keine Honorare einklagen, die ihnen verweigert wurden. Weiters soll eine Studie klären, wie die rechtliche Absicherung von "freiwilligen Sexarbeiterinnen" besser abgesichert werden kann - als Gewerbe oder über "Dienstnehmerinnen-ähnliche Verträge".

In Deutschland können Prostituierte bereits Dienstverträge abschließen, "aber das wird nur sehr selten angenommen", weiß Frauenberger. "Kündigungsschutz und fixe Arbeitszeiten - welcher Bordellbesitzer macht so etwas?"

Missstände beseitigen

Ein wichtiger Punkt im SP-Positionspapier: Der Missstand soll aufgehoben werden, dass etwa Asylwerberinnen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und sie so in vielen Fällen regelrecht in die Prostitution getrieben werden.

Eine weitere Forderung im SP-Papier: "Die Kunden müssen sich vergewissern, dass die Sexarbeiterin ihrer Tätigkeit freiwillig und nicht illegal nachgeht und/oder minderjährig ist." Wobei Frauenberger bewusst ist, dass dies nur sehr schwer in der Praxis umgesetzt werden kann. (frei/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 25.5. 2007)