Das Gleichbehandlungsgesetz wurde am 12. Oktober 2010 im Ministerrat verabschiedet und tritt 2011 in Kraft. Ab da müssen Unternehmen ab 1000 MitarbeiterInnen die Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen in anonymisierten Einkommensberichten offenlegen. Sanktionen bei Nichtvorlage drohen keine.

Wegen diverser Einwände in der Begutachtung führt Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) noch Gespräche mit den Sozialpartnern. Kritik gab es an der Verschwiegenheitspflicht: MitarbeiterInnen, die in der Öffentlichkeit über den Einkommensbericht reden, drohen Strafen bis zu 2000 Euro. (nik/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.9.2010)