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Gehaltsvergleiche: Österreich liegt mit der Höhe der Lohnschere über dem EU-Durchschnitt.

Grafik: APA/Walter Longauer

Wien - Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek hat am Montag einen Gehaltsrechner präsentiert. Dieses Online-Tool soll vor allem für Frauen mehr Transparenz bei den Löhnen bringen. "Dieser Satz 'Über Geld spricht man nicht' ist ab heute Geschichte", stellte sie bei der Pressekonferenz vor dem Equal Pay Day, dem Tag der Lohngerechtigkeit, fest.

Frauen verdienen im Durchschnitt rund ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen und mit diesem Wert belegt Österreich im europäischen Vergleich (durchschnittlich 17,1 Prozent Differenz) noch immer die hintersten Plätze. "Das ist ein Armutszeugnis", so Heinisch-Hosek. 

Transparenz, Orientierung und Lohngerechtigkeit

In "vier schnellen Klicks" kann Frau - und auch Mann - ab sofort klären, ob sie für ihre Arbeit auch angemessen bezahlt wird. Anzugeben sind dabei etwa Daten wie die Ausbildung, die Branche und die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Entwickelt und umgesetzt wurde der Gehaltsrechner mit der Statistik Austria und der 3s Unternehmensberatung. "Es geht um mehr Transparenz, mehr Orientierung und letztlich um Lohngerechtigkeit", so Heinisch-Hosek. Nach der Verpflichtung zum Einkommensbericht und zur Angabe des Mindestlohns in Stellenanzeigen handle es sich um einen weiteren "Mosaikstein" zu mehr Einkommensgerechtigkeit.

Nachbesserungen lassen auf sich warten

Rund 70 Prozent der etwa 200 betroffenen Unternehmen haben per 31. Juli Einkommensberichte vorgelegt. Die Ministerin zeigte sich überzeugt, dass bis Jahresende auch die restlichen Firmen diese internen Berichte erstellen werden. Nachbesserungen im Gleichbehandlungsgesetz, wie zuletzt von den ÖGB-Frauen diesbezüglich gefordert, möchte Heinisch-Hosek zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht diskutieren. Auch mit etwaigen Sanktionen bei Pflichtverletzung will sie noch warten.

Unzureichend: Angabe von Mindestgehalt in Inseraten

Nicht zufrieden ist sie derzeit noch mit der Situation bei den Stelleninseraten. Hier halten sich erst 80 Prozent der Unternehmen an die verpflichtende Angabe des Mindestgehalts. Verwaltungsstrafen drohen jedoch erst 2012. Schon jetzt müssen sich die Betriebe aber an das Gesetz halten, meinte Heinisch-Hosek.  (APA)