Wien - "Die Wirtschaftskammer steht bei den KV-Verhandlungen für die rund 450.000 Handelsangestellten bezüglich Gleichstellung weiterhin am Prüfstand", erklärte der Vorsitzende der GPA-djp, Wolfgang Katzian, vor der Fortsetzung der KV-Verhandlungen am Mittwoch. Fraglich sei, ob beispielweise die WKO-Bekenntnisse zur Berücksichtigung der Karenzzeiten für die Gehaltsentwicklung endlich vereinbart werden oder ob sie weiterhin unberücksichtigt bleiben.

In der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) nehme man den Rat von Wirtschaftskammer Österreich (WKO) Präsident Christoph Leitl, Fragen der Gleichstellung doch in die laufenden KV-Verhandlungen einzubringen, sehr ernst, so Katzian. Leitl hatte sich im Sommer gegen explizite Frauenlohnrunden zum Schließen der Einkommensschere ausgesprochen und auf die spezifischen Branchenverhandlungen verwiesen. 

Kinderbetreuungspflichten nicht länger "bestrafen"

"Wir erwarten von den Arbeitgebern der Sparte Handel in der WKO, dass unsere betriebsrätliche und gewerkschaftliche Forderung nach Anrechnung der Karenzen für die Gehaltsentwicklung - zum Beispiel die Aufrechterhaltung der Überzahlung bei kollektivvertraglichen Gehaltserhöhungen während der Karenz oder die Vorrückung innerhalb einer Beschäftigungsgruppe - ernsthaft verhandelt wird." Angestellte sollen für ihre Kinderbetreuungspflichten nicht mehr "bestraft" werden, forderte der GPA-djp-Vorsitzende.

Warten auf H&M-Auskunft

"Erstaunt" zeigte er sich über das Verhalten von Hennes & Mauritz (H&M)-Geschäftsführerin Claudia Oszwald. Die GPA-djp habe bereits vor einigen Wochen öffentlich um Aufklärung ersucht, ob für die Angestellten bei H&M nach ihrer Rückkehr aus Karenzen mögliche kollektivvertragliche Gehaltserhöhungen während der Karenz ("Überzahlungsgarantie") durchgeführt wurden. "Wir warten leider noch immer auf eine klärende Antwort auf diese für die Gleichstellung nicht unwesentliche Frage, Frau Oszwald ist offenbar auf Tauchstation. Auch hier werden wir uns nichts anderes übrig bleiben, als die zuständigen Gebietskrankenkassen um Überprüfung zu ersuchen", so Katzian abschließend. (red)