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Ein Kind zu haben und gemeinsam groß zu ziehen bedeutet für viele homosexuelle Paare die Erfüllung eines lange gehegten Traumes. Wie viele homosexuelle Menschen in Österreich bereits ein Kind haben, ist schwer zu sagen, da es dazu keine Untersuchungen gibt. In Deutschland ist schätzungsweise jede dritte Lesbe Mutter und jeder fünfte Schwule Vater.

Viele Lesben und Schwule haben bereits eigene Kinder aus heterosexuellen Beziehungen. Für die anderen tun sich viele Fragen auf, wenn das Thema Kinderwunsch aktuell wird: Wie kann ich ein Kind bekommen? Was ist möglich und was ist erlaubt? Und wo kann ich mich gezielt und seriös beraten lassen?

"Für homosexuelle Paare, die keine eigenen Kinder haben, liegt in erster Linie die Adoption oder Pflege eines Kindes nahe", sagt Helena Planicka, Sozialarbeiterin und Geschäftsführerin des Vereins "Eltern für Kinder" Österreich. In Österreich können lesbische und schwule Paare nicht gemeinsam ein einheimisches Kind adoptieren, da die Adoption laut Gesetz nur verheirateten Paaren und Einzelpersonen möglich ist, eine Lesbe oder ein Schwuler allein hingegen darf ein Kind adoptieren. "Die Wartelisten sind jedoch lange, die Chance auf ein einheimisches Kind gering, weil die Nachfrage groß ist und verheiratete Paare bevorzugt werden", weiß Planicka. Eine Alternative dazu wäre eine Auslandsadoption. Offiziell als Lesbe oder Schwuler ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren, ist derzeit aber nur in den USA, teilweise auch in Afrika möglich. Ratsam ist es jedenfalls, sich bei den zuständigen Jugendbehörden und/oder Partnerorganisationen genau über mögliche Schritte und Wege zu informieren (siehe auch Links am Ende des Artikels).

Alternative Pflegekind

Einfacher gestaltet sich die Übernahme eines Pflegekindes für homosexuelle Paare – zumindest in manchen Bundesländern: In Wien können Lesben und Schwule schon länger nach ordnungsgemäßer Antragstellung, Überprüfung und Absolvieren eines Pflegeelternkurses ein Pflegekind in ihre Obhut nehmen. Auch in Oberösterreich ist dies möglich, die anderen Bundesländer sagen derzeit jedoch offiziell Nein.

Eltern werden - keine leichte Sache

Bleibt noch die Option der leiblichen Elternschaft – was leichter klingt, als es ist, denn: Lesbische und schwule Paare haben in Österreich derzeit keine rechtlich anerkannte Möglichkeit, durch künstliche Befruchtung zu einem eigenen Kind zu kommen - eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist laut Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig.

Lesbische Paare können sich folglich nicht selbst einen Samenspender suchen, da das FMedG Insemination nur dann erlaubt, wenn der Samen des Ehegatten oder Lebensgefährten nicht fortpflanzungsfähig ist. "Was lesbischen Frauen jedoch möglich ist, ohne sich strafbar zu machen, ist, ins Ausland zu fahren, und zum Beispiel in Deutschland, Großbritannien oder den Niederlanden über eine Samenbank schwanger zu werden", so Helena Planicka. Das Kind erhält dann die Österreichische Staatsbürgerschaft, sofern die Mutter Österreicherin ist.

Unkonventionell

Neben den genannten Möglichkeiten wählen schwule und lesbische Paare häufig auch alternative, unkonventionelle Wege, um mit Kind leben zu können, etwa wenn ein lesbisches und ein schwules Paar beschließen, gemeinsam Kinder zu haben. "Dabei sollten alle Beteiligten sich aber bereits im Vorfeld sehr genau überlegen, wie der Alltag organisiert werden soll, wer welche Verantwortung übernimmt, aber auch, was im Falle einer Trennung passieren soll", betont Planicka. "Schließlich bleibt das Sorgerecht bei den leiblichen Eltern, das Kind lebt aber bis dahin mit vier Bezugspersonen, die dann möglicherweise zur Hälfte verschwinden."

Paare, die es bereits geschafft haben, ein Kind zu bekommen, haben aber mitunter noch nicht alle Hürden genommen. Was vor allem lesbische Paare mit Kind, aber auch Lesben und Schwule, die mit ihren leiblichen Kindern zusammen leben, sehr beschäftigt, ist die Tatsache, dass ein Partner/eine Partnerin (also Co-Mutter oder Co-Vater) derzeit in Österreich noch keine Möglichkeit hat, eine befriedigende rechtliche Beziehung zum Kind der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten zu bekommen – das Sorgerecht hat die leibliche Mutter bzw. jene Partnerin/jener Partner, die/der das Kind adoptiert hat. Ihre PartnerInnen dürfen keine Entscheidungen für die Kinder treffen. "Das ist eine große Benachteiligung, mit der aber auch heterosexuelle Lebensgemeinschaften kämpfen", sagt Planicka.

Klischees und Vorurteile

Zudem gibt's gesellschaftliche Vorurteile und Klischees gegenüber gleichgeschlechtlichen Eltern, die es zu überwinden gilt. "Wer ganz normal mit seinem Schwulsein oder Lesbischsein umgeht, hat aber meistens auch damit in der Gesellschaft kein Problem", ist Planicka überzeugt. "Je normaler die Regenbogenfamilie gelebt wird, desto normaler sind meist auch die Reaktionen – ähnlich wie bei Familien mit einem schwarzen Kind oder einem Pflegekind, das mehrere Elternteile hat." In der Schule und im Kindergarten sei es ratsam, zum Wohl des Kindes wie bei Pflege- und Adoptionskindern die Familiensituation zu erklären, damit das "Anderssein" mit zwei Müttern oder Vätern auch für die FreundInnen und SchulkollegInnen zu etwas ganz Normalem wird.

Ein Vorurteil, das sich in der Gesellschaft hartnäckig hält, ist, dass Kinder nur dann gut aufwachsen können, wenn sie einen Vater und eine Mutter haben. "Stimmt nicht", sagen Helena Planicka und andere Fachleute. "Wichtig ist lediglich, dass das Kind zwei Beziehungs- und Ansprechpersonen hat. Für die Entwicklung einer positiven Geschlechtsidentität braucht es nicht unbedingt Eltern beiderlei Geschlechts, es sollten aber VertreterInnen des anderen Geschlechts aus dem Freundes- und Verwandtenkreis in der Nähe des Kindes sein. Was zählt ist, dass das Kind die nötige Liebe bekommt und in einer vertrauensvollen, sicheren Umgebung aufwachsen kann." (isa)

(Rechtliche Quelle: "Dein Recht im Alltag" - Broschüre der Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen )