Neos-Plakat
Umstrittenes Neos-Plakat: Der angesprochene Bürgermeister schritt prompt ein.
NEOS

Dass die Sujets beim Adressaten im Chefbüro des Gemeindeamts nicht gut ankamen, ist kein Wunder. "Politik ohne Kozanostra" haben die Neos unter anderem auf Plakate schreiben lassen, mit denen sie um Mitstreiter für ihre Ortspartei werben. Für jeden halbwegs wachen Vösendorfer war unschwer zu erkennen, dass mit der Anspielung Bürgermeister Hannes Koza gemeint ist.

Hintergrund sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung. Der ÖVP-Politiker hatte auf X (vormals Twitter) behauptet, dass die Wiener Kinderfreunde in ihren Kindergärten "Hass, Neid und Missgunst" lehren würden. Nachdem sich die SPÖ-nahe Organisation rechtlich gewehrt hatte, widerrief Koza. Angefallene Anwaltskosten hat er aber offenbar der Gemeinde Vösendorf verrechnet. Dies sei stets üblich gewesen, argumentierte der Ortschef. Im Zusammenhang mit dem Vorwurf, die umstrittene Rechnung für die Verbuchung abgeändert zu haben, räumte Koza einen Fehler ein. Das Geld – 1.129,32 Euro – habe er bereits zurückgezahlt.

Wildwuchs und Zirkus

Für die Opposition war die Affäre damit nicht bereinigt, wie die Aktion der Neos zeigte. Doch lange musste Koza den Anblick der fünf im Ortsgebiet aufgestellten Plakate nicht ertragen, denn er selbst ließ diese wegschaffen. Mit persönlicher Befindlichkeit habe das nichts zu tun, sagt er auf STANDARD-Nachfrage, sondern allein mit der Rechtslage. Wer auf öffentlichem Gemeindegrund etwas aufstellen will, müsse das gefälligst genehmigen lassen und die entsprechenden Abgaben bezahlen. Andere Orte würden einen Wildwuchs zulassen, er aber schaue genau hin: "Wenn ein Zirkus alles zuplakatiert, räumen wir das ebenfalls weg."

Hannes Koza, ÖVP
Vösendorfs Bürgermeister Hannes Koza: "Wenn ein Zirkus alles zuplakatiert, räumen wir das ebenfalls weg."
Imago / Sepa Media

Koza verweist auf das Gebrauchsabgabegesetz sowie die Bauordnung, wo tatsächlich von Anzeige- und Bewilligungspflichten die Rede ist. Als eine Ausnahme wird Wahlwerbung innerhalb von sechs Wochen vor bis spätestens zwei Wochen nach einem Wahltag angeführt, doch dieser Passus greift derzeit noch nicht. Koza hat als Reaktion auf die Kritik zwar eine vorgezogene Gemeinderatswahl angebahnt, diese findet allerdings erst am 5. Mai statt. Die Neos erwarte folglich eine Anzeige, sagt Koza: "Mir reicht es mit mit ihnen."

Strafe mit Mehrwert

Die Neos sprechen von Willkür und interpretieren die Rechtslage anders. Es handle sich um keine Wahlwerbung, sondern um eine Informationskampagne, argumentiert Bernd Pinzer, Fraktionsdirektor der Neos. Außerdem vertraue man der Aufstellerfirma, die in solchen Angelegenheiten eine langjährige Expertise mitbringe. Man werde die Plakate noch heute, Donnerstag, wieder aufstellen lassen, kündigt Pinzer an.

Auch wenn die Neos rechtlich unrecht behalten sollten, würden sie eine von der Gemeinde verhängte Strafzahlung wohl verschmerzen. Denn die von der bürgermeisterlichen Demontageaktion verursachte öffentliche Aufregung bietet weit mehr Publicity, als es die fünf Plakate in Vösendorf je vermocht hätten. (Gerald John, 1.2.2024)