Der Gültigkeitsbeginn des Digital Markets Act hat für die Tech-Riesen einige Umstellungen notwendig gemacht, zumindest in Europa. Besonders weitreichende Änderungen musste Apple umsetzen. Konnten Nutzer von iPhones und iPads Apps bisher ausschließlich aus Apples eigenem App-Store beziehen, so sind nun auch alternative Plattformen zugelassen. Mit Mobivention, MacPaw und Epic sind zumindest drei solche angekündigt.

Für sie hat Apple nun im Nachhinein auch eine Regelerleichterung erlassen. Sie müssen nicht mehr auch anderen Anbietern ermöglichen, ihre Apps anzubieten. Sie können auch ausschließlich ihre eigenen Produkte dort platzieren. Auch eine weitere Beschränkung fällt nach Feedback von Entwicklern und kritischen Anmerkungen von EU-Ebene weg.

Installation von Websites möglich, aber ...

Künftig werden Nutzer überhaupt nicht mehr zwingend einen Store nutzen müssen, um eine App zu installieren. Noch im Laufe des Frühjahrs will Apple eine weitere Möglichkeit zur Web-Distribution schaffen, über die Entwickler ihre Programme direkt über ihre Website zur Installation anbieten können.

Aufgrund des Digital Markets Act ist Apples App-Store – zumindest in der EU– bald nicht mehr die einzige Quelle für iPhone- und iPad-Apps.
AP/Patrick Semansky

Im Gegensatz zu solchem "Sideloading" auf Android wird das aber nur in regulierter Form möglich sein. Entwickler, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen wollen, müssen ab einer Million Installationen einer App im Jahr 50 Cent pro neue Installation als "Core Technology Fee" zahlen. Das entspricht auch der Regelung, die für alternative App-Stores gilt.

Apps können auch nur von Websites installiert werden, die vom Entwickler via App Store Connect registriert wurden. Zudem müssen sie seit wenigstens zwei durchgängigen Jahren Teil des Apple Developer Program und dort "unbescholten" sein. Ebenso müssen sie im vorhergehenden Kalenderjahr wenigstens eine App vorweisen können, die mehr als eine Millionen Erstinstallationen auf iOS-Geräten in der EU erzielt hat.

Eine weitere Lockerungen betrifft die Bewerbung von Apps, Vergünstigungen und anderen Angeboten. Hier gelten Apples Designvorlagen ab sofort als optional und müssen nicht mehr verwendet werden. (red, 12.3.2024)