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Zagreb - Ein neues Gesetz zur künstlichen Befruchtung, das die kroatische Regierung im Parlament eingereicht hat, hat bereits eine öffentliche Diskussion gestartet. Das Gesetz werde "für viel Polemik sorgen", sagte der kroatische Premier Zoran Milanovic im Vorfeld. Es sieht vor, dass sich alle Frauen, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, sich künftig für den Kinderwunsch Behandlungen unterziehen dürfen. Das würde demnach auch für unfruchtbare Frauen ohne Partner, und lesbische Frauen gelten.
Obwohl die Regierung es bisher vermieden hat, eindeutig zum Kinderwunsch unfruchtbarer homosexueller Frauen Stellung zu nehmen, ließ sie eine liberale Haltung dazu durchblicken. Gesundheitsminister Rajko Ostojic etwa sagte unlängst auf diese Frage "Gay ist ok". Vize-Ministerpräsidentin und Sozialministerin Milanka Opacic sagte, dass es sich bei dem neuen Gesetz um ein medizinisches handle, das die Behandlung von Unfruchtbarkeit zum Ziel habe. Ein Gesetz zu gleichgeschlechtlichen Gemeinschaften sei eine andere Rechtsmaterie, so Opacic. In diesem Punkt wird großer Widerstand von der Kirche in Kroatien erwartet.
Barrieren abbauen
Diskussionen werden auch zu dem Punkt erwartet, ob das Kind die Identität seines biologischen Vaters erfahren darf. Laut dem Gesetzesvorschlag soll das dem Kind ab dem 18. Lebensjahr möglich sein. Auch eine Eizellenspende ist Teil der Diskussion: Laut Vorschlag wird die Anzahl der erlaubten befruchteten Eizellen von drei auf zwölf gehoben. Nach fünf Jahren soll es möglich sein, eingefrorene befruchtete oder unbefruchtete Eizellen an kinderlose Paare zu spenden.
Mit dem neuen Gesetz sollen auch Barrieren abgebaut werden, die zahlreiche Paare dazu zwangen, Behandlungen im Ausland durchführen zu lassen. Das kroatische Gesundheitswesen gab für die teuren Treatments außerhalb Kroatiens im vergangenen Jahr 42,5 Millionen Kuna (5,66 Millionen Euro) aus.
Österreichische Debatte
In Österreich wird die Diskussion zur künstlichen Befruchtung weiter kontroversiell geführt: Erst gestern, Donnerstag, sprachen sich ÖVP und FPÖ mit dem Argument des Kindeswohls gegen die künstliche Befruchtung von homosexuellen oder alleinstehenden Frauen aus. Die Bioethikkommission hatte dem Bundeskanzleramt eine diesbezügliche Gesetzesänderung empfohlen. In Österreich sind auch Samen- und Eizellenspenden von Dritten verboten. Das österreichische Recht erlaubt die künstliche Befruchtung nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner. (APA, 20.4.2012)
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