2.332 OberösterreicherInnen wurde im vergangenen Jahr die Notstandshilfe wegen Anrechnung des Partnereinkommens gestrichen. Aufgrund der niedrigeren Einkommen sind davon vor allem Frauen betroffen - und zwar in 86 Prozent der Fälle. Die Anrechnung erfolgt nicht nur bei Verheirateten, sondern auch bei Menschen in Lebensgemeinschaften, obwohl hier kein Unterhaltsanspruch besteht. Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert erneut die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens.

"Wer in eine staatliche Versicherung einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass sie ihm im Fall der Arbeitslosigkeit Sicherheit bietet", fordert AK-Präsident Johann Kalliauer via Aussendung. Zumal die durchschnittliche Notstandshilfe ohnehin kaum zum Überleben reicht: Frauen bekommen in Oberösterreich 579 Euro (November 2012), Männer 747 Euro. Menschen, die in Österreich zwischen sechs und elf Monate arbeitslos sind, sind zu 29 Prozent von Armut bedroht. Dauert die Arbeitslosigkeit zumindest ein Jahr, steigt die Armutsgefährdung auf 47 Prozent.

"Diskriminierende Regelung" müsse weg

Oft reicht schon ein Partnereinkommen von rund 1.200 Euro, damit trotz jahrelangen Einzahlens in die Arbeitslosenversicherung vom eigenen Notstandshilfeanspruch nichts mehr übrig bleibt. Das Partnereinkommen wird abzüglich eines Freibetrags, der ab 1. Juli immerhin von 529 auf 609 Euro erhöht wird, herangezogen. Für Kinder, ältere Arbeitslose und bei Krediten, Krankheitskosten etc. gibt es zusätzliche Freibeträge bzw. Erhöhungen.

Inzwischen sind die Betroffenen zumindest eigenständig kranken- und pensionsversichert. Auch die Erhöhung des Freibetrags wurde inzwischen eingeführt. Kalliauer will den "unfairen Verlust eines eigenen Einkommens durch die Anrechnung des Partnereinkommens trotzdem nicht akzeptieren". Diese "diskriminierende Regelung" müsse weg. (red, dieStandard.at, 26.3.2013)